# Für wen ist die Tages- und Nachtpflege geeignet?
Meist
wird diese Pflegeform von Angehörigen genutzt, die die Pflege
zuhause nicht in Vollzeit selber erbringen können, ihr Elternteil aber auch nicht in ein Pflegeheim geben wollen. In einer
Tagespflegeeinrichtung erfährt ihr pflegebedürftiger Angehöriger, Ansprache und Beschäftigung und kann weitere soziale Kontakte pflegen während Sie zum Beispiel bei der
Arbeit sind.
Die Tages- und Nachtpflege ist ebenso geeignet z.B. einer Pflegekraft aus Polen im Rahmen der sog. 24 Stunden Pflege die gesetzlich
vorgeschriebenen Pausenzeiten und arbeitsfreien Tage zu ermöglichen.
# Definition Tages- und Nachtpflege laut § 41 Sozialgesetzbuch
Pflegebedürftige
der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in
Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht
in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur
Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die
teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des
Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder
der Nachtpflege und zurück.
Die Pflegekasse übernimmt die
pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege einschließlich
der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für die in der
Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
abhängig vom Pflegegrad.
# Leistungen der Tagespflege
In Einrichtungen der Tagespflege
werden Pflegebedürftige verpflegt und betreut, aber es wird auch darauf
hingearbeitet, dass sie alltagstypische Fähigkeiten erhalten oder
wiedergewinnen. Meist werden folgende Leistungen angeboten:
- Grund- und häufig auch Behandlungspflege
- Aktivierung durch Freizeit- und Beschäftigungsprogramm
- Spaziergänge und Ausflüge
- Fahrdienst
# Leistungen der Nachtpflege
In seltenen Fällen bieten ambulante Pflegedienste und
Pflegeheime Betreuung, Grundpflege und Krankenpflege auch während
der Nacht an. Die Nachtpflege entlastet besonders Angehörige von
Pflegebedürftigen, die auch während der Nacht eine durchgängige
Versorgung benötigen. Dies ist zum Beispiel in der Palliativpflege oder
bei der Demenzbetreuung ein häufiger Fall. Menschen mit demenziellen
Erkrankungen sind oft nachts sehr aktiv und haben einen starken
Bewegungsdrang. Eine Betreuung kann in einem solchen Fall sehr
anstrengend sein.
Die Nachtpflege enthält prinzipiell
die gleichen Leistungen wie die Tagespflege, unterscheidet sich aber in
der Betreuungszeit. Im Rahmen der Nachtpflege übernehmen Mitarbeiter
eines Pflegedienstes stundenweise in der Nacht die Aufgaben des
pflegenden Angehörigen und betreuen, pflegen und beaufsichtigen
Pflegebedürftige im eigenen Heim oder in stationären Einrichtungen, die
sich auf die Bedürfnisse spezialisiert haben.
# Kosten und Finanzierung der Tagespflege und Nachtpflege
Die Kosten für die Tages- und
Nachtpflege fallen individuell sehr unterschiedlich aus. Am besten
Informieren Sie sich im Vorhinein über die angebotenen Leistungen und
die anfallenden Kosten in Ihrem Fall. Diese sind abhängig vom
Pflegeaufwand bzw. Pflegegrad und werden entweder stundenweise oder als
Tagespauschale berechnet. Die Kosten können direkt mit der
Pflegeversicherung abgerechnet werden. Die Höhe des Zuschusses richtet
sich nach dem Pflegegrad und liegt bei
Pflegegrad |
Pflegesachleistung |
Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 1 |
0 € |
125 € |
Pflegegrad 2 |
689 € |
125 € |
Pflegegrad 3 |
1.298 € |
125 € |
Pflegegrad 4 |
1.612 € |
125 € |
Pflegegrad 5 |
1.995 € |
125 € |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
kann zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und Pflegegeld in
Anspruch genommen werden, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche
erfolgt.
Personen mit Pflegegrad 1
haben leider keinen Anspruch auf Bezuschussung der Tagespflege.
Allerdings erhalten sie von der zuständigen Pflegekasse einen
monatlichen Betrag von 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, der frei verwendet und demnach auch für die Tagespflege und Nachtpflege genutzt werden kann.