Polnische Pflegekräfte
Das typische Profil einer osteuropäischen Betreuungskraft
Die durchschnittliche Betreuungskraft ist weiblich und zwischen 35 und 60 Jahre alt. Noch vor wenigen Jahren stammte die Mehrheit der Betreuerinnen aus Polen. Heute kommen viele Betreuerinnen auch aus anderen osteuropäischen Ländern wie etwa Ungarn, Litauen, Bulgarien und Rumänien.

Die durchschnittliche polnische Pflegekraft spricht auf mittlerem Niveau Deutsch und kann bereits auf Berufserfahrung zurückgreifen. Die große Mehrheit der Betreuungskräfte hat eine Hochschulzugangsberechtigung, aber keine medizinische Grundausbildung.
Sie hält sich im Schnitt zwischen sechs und sieben Monaten in Deutschland auf. Dafür nimmt sie drei bis vier Aufträge im Jahr mit jeweils knapp acht Wochen Dauer an. Sie arbeitet ca. 200 Tage im Jahr sieben bis acht Stunden am Tag.
Die Betreuungskräfte leben für die Dauer der Einsätze zusammen mit den hilfsbedürftigen Personen in deren Haus oder Wohnung. Anschließend werden sie bis zum nächsten Einsatz durch eine zweite Betreuungskraft abgewechselt.
Polnische Pflegekräfte
Aufgaben und Tätigkeiten
Pflegekräfte aus Polen unterstützen hilfebedürftige Menschen bei allen Dingen des Alltags und leben mit ihnen zusammen unter einem Dach. Die Unterstützung durch eine polnische Pflegekraft ermöglicht Senioren weiter daheim zu leben – auch wenn der Haushalt nicht mehr alleine bewältigt werden kann oder eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Die Angehörigen entlastet eine Betreuungskraft vom Pflegestress.
Polnische Pflegekräfte
Preise und Kosten: So berechnet sich Ihr Eigenanteil
Die Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft tragen Sie nicht alleine denn die Pflegekasse unterstützt Sie. Die Höhe Ihrer Eigenbeteiligung bestimmen Ihr Pflegegrad, Ihr individueller Betreuungsbedarf sowie die gewünschten Fach- und Deutschkenntnisse der Betreuungskraft.
Unser Angebot versteht sich als Endpreis inklusive aller Leistungen:
- Die Kosten für die Betreuung und Pflege sowie Fahrtkosten, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Betreuungskraft.
Ein für die Vermittlung, pflegefachliche Begleitung und laufende Organisation von Wechseln anfallendes jährliches Honorar in Höhe von 348 Euro inkl. MwSt.
Kostenrechner
Nutzen Sie diesen Kostenrechner für eine grobe Preiskalkulation.
Förderungen und Zuschüsse durch die Pflegekasse nach Pflegegrad
Ihr Eigenanteil an den Kosten bei Pflegegrad 5
Bruttokosten der Pflegekraft | ab 2200 Euro |
Fahrtkosten | inklusive |
abzüglich Pflegegeld | -901 Euro |
abzüglich Verhinderungspflege (max. 1612 Euro pro Jahr) | -134 Euro |
Ihr monatlicher Eigenanteil | ab 1165 Euro |
Ihr Eigenanteil an den Kosten bei Pflegegrad 4
Bruttokosten der Pflegekraft | ab 2200 Euro |
Fahrtkosten | inklusive |
abzüglich Pflegegeld | -728 Euro |
abzüglich Verhinderungspflege (max. 1612 Euro pro Jahr) | -134 Euro |
Ihr monatlicher Eigenanteil | ab 1338 Euro |
Ihr Eigenanteil an den Kosten bei Pflegegrad 3
Bruttokosten der Pflegekraft | ab 2200 Euro |
Fahrtkosten | inklusive |
abzüglich Pflegegeld | -545 Euro |
abzüglich Verhinderungspflege (max. 1612 Euro pro Jahr) | -134 Euro |
Ihr monatlicher Eigenanteil | ab 1521 Euro |
Ihr Eigenanteil an den Kosten bei Pflegegrad 2
Bruttokosten der Pflegekraft | ab 2200 Euro |
Fahrtkosten | inklusive |
abzüglich Pflegegeld | -316 Euro |
abzüglich Verhinderungspflege (max. 1612 Euro pro Jahr) | -134 Euro |
Ihr monatlicher Eigenanteil | ab 1.750 Euro |
Ihr Eigenanteil an den Kosten bei Pflegegrad 1
Bruttokosten der Pflegekraft | ab 2200 Euro |
Fahrtkosten | inklusive |
abzüglich Pflegegeld | 0 Euro |
abzüglich Verhinderungspflege | 0 Euro |
Ihr monatlicher Eigenanteil | ab 1.990 Euro |
Ihr Eigenanteil an den Kosten einer Pflegekraft wenn noch kein Pflegegrad vorliegt
Bruttokosten der Pflegekraft | ab 2200 Euro |
Fahrtkosten | inklusive |
abzüglich Pflegegeld | 0 Euro |
abzüglich Verhinderungspflege | 0 Euro |
Ihr monatlicher Eigenanteil | ab 1.990 Euro |
Bruttokosten der Pflegekraft | ab 2200 Euro |
Fahrtkosten | inklusive |
abzüglich Pflegegeld | 0 Euro |
abzüglich Verhinderungspflege | 0 Euro |
Ihr monatlicher Eigenanteil | ab 1.990 Euro |
Bruttokosten der Pflegekraft | ab 2200 Euro |
Fahrtkosten | inklusive |
abzüglich Pflegegeld | 0 Euro |
abzüglich Verhinderungspflege | 0 Euro |
Ihr monatlicher Eigenanteil | ab 1.990 Euro |
Bruttokosten der Pflegekraft | ab 2200 Euro |
Fahrtkosten | inklusive |
abzüglich Pflegegeld | -316 Euro |
abzüglich Verhinderungspflege (max. 1612 Euro pro Jahr) | -134 Euro |
Ihr monatlicher Eigenanteil | ab 1.750 Euro |
Bruttokosten der Pflegekraft | ab 2200 Euro |
Fahrtkosten | inklusive |
abzüglich Pflegegeld | -545 Euro |
abzüglich Verhinderungspflege (max. 1612 Euro pro Jahr) | -134 Euro |
Ihr monatlicher Eigenanteil | ab 1521 Euro |
Bruttokosten der Pflegekraft | ab 2200 Euro |
Fahrtkosten | inklusive |
abzüglich Pflegegeld | -728 Euro |
abzüglich Verhinderungspflege (max. 1612 Euro pro Jahr) | -134 Euro |
Ihr monatlicher Eigenanteil | ab 1338 Euro |
Bruttokosten der Pflegekraft | ab 2200 Euro |
Fahrtkosten | inklusive |
abzüglich Pflegegeld | -901 Euro |
abzüglich Verhinderungspflege (max. 1612 Euro pro Jahr) | -134 Euro |
Ihr monatlicher Eigenanteil | ab 1165 Euro |
Polnische Pflegekräfte
Unterbringung
Ihre polnische Pflegekraft ist in der Regel zwischen vier und zwölf Wochen am Stück vor Ort. In dieser Zeit benötigt sie einen Rückzugsort an dem sie sich wohl fühlt. Die Anforderungen an die Unterbringung haben wir für Sie in einer Checkliste zum Herunterladen zusammengefasst.

Eigenes Zimmer zur alleinigen und privaten Nutzung
Bett, Bettzeug, Schrank, Tisch und Stuhl sind vorhanden
Das Zimmer ist beheizbar, verschließbar und sauber
Das Zimmer besitzt ein Fenster mit Tageslichteinfall
Eine WLAN-Internetverbindung steht zur Verfügung
Uneingeschränkte Nutzung von Toilette und Bad
Uneingeschränkter Zugang zur Küche
Zugang zu Waschmaschine und Wäschetrockengelegenheit
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Deutschkenntnisse
Die von Mecasa vermittelten Betreuungskräfte verfügen über Grundkenntinsse bis fließende Deutschkenntnisse – je nachdem was Sie sich wünschen. Denn die Kommunikation ist ein wichtiger Faktor für ein harmonische Zusammenleben.
Entspricht der Sprachkompetenz B2 (oder besser) des europäischen Referenzrahmens.
Ihre Betreuungskraft versteht die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen. Im eigenen Spezialgebiet versteht Sie auch Fachdiskussionen. Sie oder er kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne grössere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Die Betreuungskraft kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
Entspricht der Sprachkompetenz B1 des europäischen Referenzrahmens.
Ihre Betreuungskraft kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie oder er kann die meisten Alltagssituationen bewältigen. Weiter kann sie sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Sie kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
Entspricht der Sprachkompetenz A2 des europäischen Referenzrahmens.
Ihre Betreuungskraft kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie oder er kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Die Betreuungskraft kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
Entspricht der Sprachkompetenz A1 des europäischen Referenzrahmens.
Ihre Betreuungskraft kann häufig gebrauchte Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie oder er kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Die Betreuungskraft kann sich auf einfache Art und Weise verständigen, wenn die Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und ggf. helfen.
Polnische Pflegekräfte
Abwechslung, Vertretung und Auswechslung
24-Stunden Pflege ist eine mental und körperlich herausfordernde Arbeit und Betreuungskräfte kehren zur Erholung in regelmäßigen Abständen in die Heimat zurück. Um eine lückenlose Betreuung zu gewährleisten, kümmern sich deshalb in der Regel zwei Betreuerinnen abwechselnd um eine hilfsbedürftige Person.
In den meisten Fällen ist eine polnische Pflegekraft jeweils zwei bis drei Monate am Stück im Einsatz. Danach löst sie die zweite Betreuungskraft ab. Nach weiteren zwei bis drei Monaten wiederholt sich der Turnus.
In Betreuungssituationen mit großer psychischer und körperlicher Belastung kann der Wechsel auch monatlich erfolgen. Dies beugt der Überlastung der Pflegekräfte vor und sorgt dafür, dass sie ihren Aufgaben langfristig mit voller Kraft nachgehen können.
Kosten entstehen ausschließlich für die bei Ihnen im Einsatz befindliche Betreuungskraft.
Auch Pflegekräfte können krank werden oder einen Unfall erleiden. Für Ausfallzeiten finden wir umgehend eine geeignete Vertretung.
Obwohl wir dank unseres Matchingverfahrens sehr geringe Wechselquoten vorweisen können klappt das Zusammenleben manchmal leider doch nicht.
In diesem Fall gibt es grundsätzlich zwei Optionen:
- Entweder die Betreuungskraft wird sofort (innerhalb von 72 Stunden) ausgewechselt, oder
- der Wechsel findet zum Ende des vereinbarten Turnus statt.
Welche der beiden Optionen Anwendung findet, hängt dabei von Ihrer Einschätzung und der des Betreuungsbedürftigen, sowie von der Betreuungskraft selbst ab.
Polnische Pflegekräfte
Übersicht der Anstellungsmodelle
Es gibt drei gängige Wege eine polnische Pflegekraft anzustellen: das Entsendemodell, Arbeitgebermodell und Selbstständigenmodell. Die drei Modelle unterscheiden sich in Hinsicht auf Rechtssicherheit, Aufwand und Kosten.
Mecasa vermittelt Betreuungskräfte durch das Entsendemodell. Dieses Modell ist rechtlich sicher und verursacht unseren Kunden den geringsten Aufwand – unsere Betreuungskräfte schützt das Entsendemodell vor Lohndumping.
Die Pflegekraft wird bei diesem Modell durch ein osteuropäisches Partnerunternehmen entsendet. Dieses trägt alle Arbeitgeberpflichten, versichert den Mitarbeiter in seinem Heimatland und leistet dort seine Sozialabgaben. Dies wird durch das A1-Formular bestätigt.
Die deutsche Vermittlungsagentur übernimmt die Beratung der Familien, die Rekrutierung der polnischen Pflegekräfe, die Qualitätsicherung (Sicherstellung der Pflegekompetenz und Deutschkenntnisse), Vertragsgestaltung, Koordinierung des Betreuerwechsels, Mediation bei Konflikten und ggf. Austausch der Betreuungskraft. Und natürlich auch das Bereitstellen einer geeigneten Vertretung für Ihre Pflegekraft im Krankheitsfall.
Bei diesem Modell suchen Sie selber eine Betreuungskraft und schließen mit dieser einen Arbeitsvertrag. Die Rahmenbedingungen des Vertrags können Sie frei vereinbaren. Im Gegenzug übernehmen Sie alle Arbeitgeberpflichten und damit verbundenen Risiken. Sie benötigen eine Betriebsnummer und müssen die Pflegekraft in Deutschland sozial- und krankenversichern. Darüber hinaus führen Sie Lohnsteuer ab und beachten, dass der deutsche Mindestlohn auch für Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland gilt. Während Urlaubs- und Erholungszeiten besteht Lohnfortzahlung, außerdem müssen Sie ggf. eine Vertretungskraft einstellen. Dieses Modell ist für Betroffene mit viel Organisationsaufwand und Bürokratie verbunden.
Eine Pflegekraft hat in Deutschland oder einem anderen EU-Staat ein Gewerbe angemeldet und schließt mit Ihnen einen Dienstleistungsvertrag ab. Sie bezahlen die Dienstleistung in Form einer Rechnung, Sozialabgaben werden nicht fällig. Der Preis für die erbrachte Leistung und die Arbeitszeiten werden individuell vereinbart. Der allgemeine Mindestlohn spielt bei selbständig Tätigen keine Rolle. Auch Urlaub muss nicht gewährt bzw. vom Auftraggeber bezahlt werden. Jedoch müssen Sie sich eine Ersatz-Betreuerin suchen, falls Ihre Angestellte einmal ausfällt.
Wenn Sie eine selbstständige polnische Pflegekraft legal in Deutschland einstellen wollen, sollten verschiedene (für Sie mitunter schwer nachprüfbare) Kriterien erfüllt werden. Wichtig ist, dass die selbständige Pflegekraft für mehrere Auftraggeber tätig ist. Ist dies nicht der Fall, besteht die Gefahr, dass der Zoll bzw. die Clearing-Stelle der Rentenversicherung eine Schein-Selbstständigkeit feststellt. Das bedeutet, dass Sie rückwirkend für den Betreuungszeitraum Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen und unter Umständen ein Bußgeld zahlen.
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Kranken- und Haftpflichtversicherung
Unsere Betreuungskräfte werden durch unsere Partnerunternehmen im Heimatland krankenversichert. Mit der Karte der Krankenversicherung kann die Betreuungskraft bei deutschen Ärzten in Behandlung gehen. In Deutschland anfallende Behandlungskosten werden mit der ausländischen Krankenversicherung direkt abgerechnet.
Zusätzlich zur regulären Betriebshaftpflichtversicherung des jeweiligen Entsendepartners versichert Mecasa jede im Einsatz befindliche Betreuungskraft über eine Gruppen-Haftpflichtversicherung bei der Helvetia Versicherungsgruppe in Deutschland.
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In welchem Rahmen bewegen sich die Kosten eines seriösen Angebotes?
Seriöse Angebote für entsendete Betreuungskräfte von Qualitätsanbietern liegen durchschnittlich zwischen 2.300 € bis 3.000 € pro Monat, abhängig vom Betreuungsbedarf.
Kostenvoranschläge unter 2.000 € sind ein deutlicher Hinweis auf Unstimmigkeiten. Unseriöse Agenturen rechnen die Kosten gerne mit nicht anwendbaren Finanzierungen der Pflegekasse klein, operieren mit versteckten Kosten oder gefährden Verbraucher rechtlich durch die Vermittlung nicht gesetzeskonform sozialversicherter Betreuungskräfte.
Mehr erfahren Sie auf der Themenseite der Verbraucherzentrale: Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal?
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Häufig gestellte Fragen
Ja, meist persönlich vor Ort, auf jeden Fall im Vorfeld per Telefon. Wenn es geht, überschneidet sich der Aufenthalt um einige Stunden (manchmal sogar um eine Nacht – vorausgesetzt, die räumlichen Möglichkeiten lassen es zu).
Sofern der Einsatz der Betreuungskraft in Deutschland nicht länger als 90 Tage andauert, ist keine Meldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich. Die Anmeldung zur Sozialversicherung (inkl. Krankenkasse) erfolgt durch den Arbeitgeber (osteuropäisches Partnerunternehmen). Unsere Kunden brauchen sich darum also nicht zu kümmern.
Alle über Mecasa vermittelten Betreuungskräfte sind über unsere Partner in ihrem Heimatland sozialversichert. Das bedeutet: Erkrankt eine polnische Pflegekraft während ihres Einsatzes in einer deutschen Familie, nutzt sie ihre Krankenversicherungskarte zur Behandlung beim hiesigen Arzt. Die Kosten für die Behandlung werden im Anschluss direkt mit der ausländischen Krankenversicherung abgerechnet.
Mecasa arbeitet nach dem so genannten „Entsendemodell“. Das bedeutet: Unser osteuropäisches Partnerunternehmen entsendet polnische Pflegekräfte in deutsche Familien, trägt dabei alle Pflichten eines Arbeitgebers und versichert die Mitarbeiterinnen in ihrem Heimatland. Mecasa fungiert als Vermittler und ist Schnittstelle zwischen dem Unternehmen und der Familie des Betreuungsbedürftigen. Das „Entsendemodell“ ist juristisch sicher, hält den Vermittlungsprozess für unsere Kunden schlank und schützt polnische Pflegekräfte vor Lohndumping oder Ausbeutung.
Innerhalb der EU gilt das Prinzip der Personenfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Es gibt also keine Aufenthaltsbeschränkungen für EU-Bürger. Eventuell kann es wegen Vorgaben im Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes zu einer Einschränkung der Tätigkeitsdauer kommen. Wir beraten Sie individuell dazu.
Von Auftragserteilung bis zur Ankunft der Betreuungskraft vergehen in der Regel sieben bis 14 Tage. Bei Notfällen geht es schneller. In den Sommermonaten (Juli und August) sowie vor den Weihnachtsfeiertagen kommt es häufig zu Personalengpässen und die Auswahl an polnischen Pflegekräften (höheres Sprachlevel, pflegerische Vorerfahrungen) ist geringer.
Wir raten allen unseren Kunden zum Aufbau eines lokalen Pflegenetzwerkes, um die arbeitsfreien Zeiten (freie Tage oder Pausen) der Betreuungskraft abzufedern. Gerne unterstützen wir Sie bei der Recherche geeigneter Dienstleister/Anbieter mit Hilfe unserer umfangreichen Datenbank. Zu den wichtigsten Bausteinen des Netzwerks gehören:
Ambulanter Pflegedienst
Der ambulante Pflegedienst übernimmt medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe (Leistungen der Behandlungspflege). Polnische Pflegekräfte hingegen sind für Leistungen der Grundpflege (Unterstützung bei täglichen Grundbedürfnissen wie sich waschen, anziehen oder der Gang zur Toilette) verantwortlich. Dazu kommen hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Begleitung zu Arztbesuchen. Wenn die Zusammenarbeit gut eingespielt ist, ergänzen sich Betreuungskräfte und der ambulante Pflegedienst sinnvoll.
Tagespflege
Tagespflege erweitert die häusliche Betreuung und die ambulante Versorgung. Sie ist besonders wichtig für Menschen, die einen Angehörigen mit Demenz versorgen müssen. Viele Einrichtungen bieten einen Service an: Mitarbeiter der Tagespflege holen Ihren Angehörigen zu Hause ab und bringen ihn wieder zurück.
Stundenweise Betreuung und tageweise Betreuung
- Betreuungskräfte mit Zusatzqualifikation nach § 87b, die sich mit den Senioren zu Hause beschäftigen
- Ambulante Betreuungsdienste
- Selbstständige Seniorenbetreuer, auch Alltagsbegleiter, Alltagshelfer, Seniorenassistenten (oder Betreuungsassistenten) genannt
- Niedrigschwellige Betreuungsgruppen, z.B. Demenzcafes.
Familie, Freunden und Nachbarn
Ein informelles Netz ist wichtig für den Pflegebedürftigen und seine Familie. Betreuungskräfte profitieren ebenfalls, weil sie in kritischen Situationen einen vertrauten Ansprechpartner haben.
Beratung zu Pflege und Betreuung
Für die Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen in den eigenen vier Wänden stehen Ihnen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dazu zählen:
- Beratung durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekasse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermitteln im Gespräch mit Ihnen den konkreten Hilfebedarf, zeigen das Leistungsangebot der Krankenkasse auf und erstellen auf Wunsch einen individuellen Versorgungsplan.
- In einem Pflegestützpunkt werden die Beratung und die Vernetzung aller pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen gebündelt. Auch dort können Sie sich zu den Möglichkeiten der häuslichen Pflege beraten lassen.
- Bezieht Ihr Angehöriger Pflegegeld, steht Ihnen ein Beratungsgespräch zur häuslichen Pflege im eigenen zu Hause zu: Ab Pflegegrad 2 sind regelmäßige Beratungen sogar obligatorisch.
Nutzen Sie alle Möglichkeiten der Beratung. Je besser die ambulante Versorgung Ihres Angehörigen funktioniert, desto eher wird ein Umzug ins Pflegeheim vermieden! In unserer Datenbank können Sie recherchieren, wer Sie direkt vor Ort beraten kann.
Medizinische Versorgung
Eine gute Verzahnung aller Akteure in der medizinischen Betreuung Ihres Angehörigen ist essentiell. Die wichtigsten Adressen sollten auch Ihrer Betreuungskraft bekannt sein. Zum medizinischen Netzwerk zählen:
- Ärzte
- Krankenhäuser
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- spezialisierte ambulante Palliativversorgung
- Ergotherapie
- Logotherapie,
- Physiotherapie
Nutzen Sie unsere Datenbank, um Anbieter bei Ihnen vor Ort zu finden! Weitere Informationen zum Aufbau eines lokalen Pflegenetzwerks finden Sie unter: https://www.mecasa.de/seniorenbetreuung/.
Die Betreuungskräfte unterliegen den Bestimmungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes (ArbzG).
Dazu gehören:
- Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden begrenzt.
- Es gilt eine Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen den einzelnen Arbeitseinsätzen.
- Die Betreuungskraft hat (mindestens) einen freien Tag pro Woche.
Die Kosten für die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft werden nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Allerdings kann das Pflegegeld für die Deckung der Kosten verwendet werden.
Pflegegrad | Höhe des Pflegegelds |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 € pro Monat |
Pflegegrad 2 | 316 € pro Monat |
Pflegegrad 3 | 545 € pro Monat |
Pflegegrad 4 | 728 € pro Monat |
Pflegegrad 5 | 901 € pro Monat |
Arbeitsvertrag der polnischen Pflegekraft
Ihren Arbeitsvertrag schließt die Betreuungskraft direkt mit unserem osteuropäischen Partnerunternehmen. Das Arbeitsverhältnis muss bereits vor der Entsendung bestehen und über den Ablauf des Einsatzes in der deutschen Familie hinaus fortgesetzt werden. Mecasa ist der Pflegekraft gegenüber nicht weisungsbefugt. Alle Betreuungskräfte unterliegen dem deutschen Arbeitszeitgesetzes (ArbzG).
Vertrag der Familie mit osteuropäischem Partnerunternehmen
Der Pflegebedürfte (beziehungsweise seine Familie) schließt einen Vertrag mit dem osteuropäischen Partnerunternehmen. Dort sind Inhalt, Ort und Zeit der zu erbringenden Leistung geregelt.
Vertrag der Familie mit Mecasa über Vermittlung und Kundendienst
Die Familie des Pflegebedürftigen schließt einen Vertrag mit der deutschen Vermittlungsagentur, also der Firma Mecasa. Mecasa ist für den Kunden während der Vertragslaufzeit Ansprechpartner im Bereich der Organisation des vermittelten Betreuungsvertrages. Mecasa begleitet und unterstützt bei allgemeinen Fragen rund um die Pflege in einem angemessenen Umfang und bei etwaigen Konflikten im Betreuungsalltag.
Orientierung am deutschen Mindestlohn
Die Betreuungskraft erhält ihre Vergütung direkt von ihrem Arbeitgeber, dem osteuropäischen Partnerunternehmen. Als Stundensatz gilt (mindestens) der jeweils geltende deutsche Mindestlohn (aktuell: 9,35 Euro).
Erbringt die polnische Pflegekraft zu mehr als 50 Prozent ihrer Arbeitszeit Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, ist der Sachverhalt ein anderer: In diesem Fall ist der speziell für die Pflegebranche geltende Mindestlohn verpflichtend (aktuell neue Bundesländer: 10,85 Euro pro Stunde; alte Bundesländer: 11,35 Euro pro Stunde).
Tagespauschalen
Einige unserer osteuropäischen Partner gewähren ihren Mitarbeitern Teile der Vergütung in Form von Tagespauschalen. Diese Pauschalen unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht.
Zusammensetzung des Verdienstes
Der Verdienst einer polnischen Pflegekraft setzt sich aus ihrem Nettogehalt plus Tagespauschalen zusammen und variiert in Abhängigkeit vom jeweiligen Arbeitgeber (osteuropäisches Partnerunternehmen). In der Regel erhalten die Betreuungskräfte eine monatliche Vergütung in Höhe von 1.250 bis 1.900 Euro (je nach Sprachkompetenz, Betreuungsintensität und Zahl der zu betreuenden Personen).
Dazu kommen geldwerte Vorteile wie freie Kost und Logis während des Einsatzes in der Familie.
Die meisten Betreuungskräfte haben mehrjährige Berufserfahrung (in ihrem Heimatland und in Deutschland). Viele verfügen über eine Hochschulzugangsberechtigung und sind ausgebildete Erzieherinnen, Lehrerinnen oder Physiotherapeutinnen. In der Regel haben die Betreuungskräfte aber keine fundierte medizinische Ausbildung absolviert.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die sozialen, hauswirtschaftlichen und grundpflegerischen Kompetenzen der polnischen Pflegekräfte sehr gut für die häusliche Betreuung geeignet sind. Bei Bedarf – etwa weil es das Krankheitsbild Ihres Angehörigen erfordert – vermitteln wir auch examinierte Pflegefachkräfte aus Osteuropa.
Es gibt verschiedene rechtskonforme Wege, um eine polnische Pflegekraft für die Betreuung Ihres Angehörigen nach Deutschland zu holen. Die drei gängigsten Vertragsformen werden nachfolgend beschrieben. Das so genannte Entsendemodell in Zusammenarbeit mit einer deutschen Vermittlungsagentur bedeutet für die Familien den geringsten organisatorischen und finanziellen Aufwand.
Entsendemodell
Die polnische Pflegekraft wird im Rahmen dieses Modells von einem osteuropäischen Partnerunternehmen „entsendet“. Dieses Unternehmen trägt alle Pflichten eines Arbeitgebers, versichert die Betreuungskraft im Heimatland und leistet dort auch die Sozialabgaben. Eine deutsche Vermittlungsagentur und der ausländische Partner organisieren die Auswahl der polnischen Pflegekraft gemeinsam.
Arbeitgebermodell
Sie schließen einen Vertrag direkt mit einer polnischen Pflegekraft, die Ihnen z.B. von der Agentur für Arbeit vermittelt wird. Dabei übernehmen Sie alle Arbeitgeberpflichten und sind auch für die Sozialversicherung der Betreuungskraft (inklusive Krankenversicherung) zuständig. Ferner müssen Sie selbst Lohnsteuer abführen. Wenn die Betreuungkraft im Urlaub ist oder im Fall von Krankheit suchen Sie selbst nach Ersatz. Dieses Modell ist für Familien sehr kostenintensiv und bedeutet hohen administrativen Aufwand.
Selbstständigen-Modell
Hier meldet eine polnische Pflegekraft in Deutschland oder einem anderen EU-Staat ein Gewerbe an und schließt anschließend mit den Angehörigen einen Dienstleistungsvertrag. Ihre hauswirtschaftlichen und pflegerischen Tätigkeiten stellt sie der Familie direkt in Rechnung. Achten Sie darauf, dass die Betreuungskraft für mehrere Auftraggeber tätig ist, damit es nicht zu einer Scheinselbstständigkeit kommt. In dieser Konstellation müssen Sie sich selbst um einen Ersatz kümmern, falls die Betreuungskraft ausfällt oder Urlaub nimmt.
Grundsätzlich gilt: Das Recht zur Kündigung ist im Vertrag zwischen Kunden und osteuropäischem Partnerunternehmen geregelt. Wir haben mit allen unseren Kooperationspartnern ein Kündigungsrecht von 14 Tagen vereinbart. Kündigungen aus außerordentlichem Grund sind fristlos möglich.
Eine Betreuungskraft muss die Bescheinigung A1 vorweisen. Dieses Formular testiert, welches Sozialsystem für einen Versicherten zuständig ist (bei polnischen Pflegekräften das System des Heimatlandes). Damit wird vermieden, dass Sozialversicherungsbeiträge in zwei EU-Staaten fällig sind.
Für die Unterbringung der Betreuung gibt es Vorgaben, die zwingend zu erfüllen sind:
- Eigenes Zimmer
Das Zimmer muss Tageslichteinfall haben, beheizbar, verschließbar und sauber sein. Die polnische Pflegekraft sollte genügend Stauraum zur Verfügung haben, um ihre persönlichen Dinge unterzubringen. - Zugang zu Küche und Bad
Die Betreuungskraft muss uneingeschränkt und rund um die Uhr Zugang zu Küche und Bad haben, braucht aber keine eigenen sanitären Räume. - Internet und Fernsehen
Die polnische Pflegekraft benötigt Zugang zu mobilem Internet, damit sie mit ihrer Familie in Osteuropa sowie ihrem Arbeitgeber (osteuropäisches Partnerunternehmen) in Kontakt bleiben kann. Am besten ist ein WLAN-Anschluss geeignet. Sollte das nicht möglich sein, kommt auch ein Internetstick oder ein mobiler Hotspot in Frage. Der eigene Fernseher ist zwar nicht zwingend erforderlich, wird aber gerne gesehen. - Zugang zu öffentlichem Nahverkehr/ Fahrrad/Auto
Im Idealfall besteht Zugang zum öffentlichen Nahverkehr in fußläufiger Entfernung. Ist dies nicht der Fall, sollte ein Auto oder ein verkehrssicheres Fahrrad zur Verfügung stehen. - Freie Kost & Logis
Die polnische Pflegekraft hat Anspruch auf freie Kost und Logis. In der Regel kocht sie für Ihren Angehörigen und sich selbst, anschließend wird gemeinsam gegessen. Bitte planen Sie ein entsprechendes Budget dafür ein. - Haushaltsausstattung
Die Betreuungskraft muss Zugang zu einer Waschmaschine und einer Wäschetrockengelegenheit (Trockner oder Wäscheleine) haben. Ferner sollten haushaltsübliche Geräte und Reinigungsmittel wie Staubsauger, Eimer, Wischmopp, Besen und Lappen zur Verfügung stehen. - Pflegehilfsmittel
Bitte halten Sie Inkontinenzmaterial (Einlagen, Betteinlagen) sowie Einmalhandschuhe und Handschuhe für die Betreuung Ihres Angehörigen bereit. - Körperliche Unversehrtheit
Die polnische Pflegekraft muss vor Ihrem Einsatz über Suchterkrankungen, schwere psychische Krankheiten oder Infektionskrankheiten im Haushalt informiert werden.
Tipps für möglichst ungestörte Ruhephasen in der Nacht:
- Passen Sie die Inkontinenzversorgung an (z.B. durch passende Einlagen).
- Schaffen Sie einen Toilettenstuhl an.
- Stimmen Sie die Medikation nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt immer wieder ab.
- Achten Sie darauf, dass vor dem Zubettgehen keine schweren Mahlzeiten erfolgen und die Schlafenszeit nicht zu früh beginnt.
- Sorgen Sie für ausreichende Aktivierung am Tage. Nur wer körperlich ausgelastet ist, schläft gut.
- Falls Sturzgefahr in der Nacht besteht: Besorgen Sie ein Nachtlicht oder ein Geländer/einen Handlauf.
Erkrankt Ihr Angehöriger und muss stationär behandelt werden, suchen wir gemeinsam nach einer Lösung. Wenn der Aufenthalt von langer Hand geplant ist, ruht das Vertragsverhältnis (Zahlungen werden ausgesetzt). Muss der Angehörige spontan und für wenige Tage ins Krankenhaus, bleibt die polnische Pflegekraft üblicherweise vor Ort und wird weiter vergütet.
Fällt die Betreuungskraft aus gesundheitlichen oder familiären Gründen unerwartet aus, organisieren wir umgehend Ersatz und arbeiten dabei eng mit unserem osteuropäischen Partnerunternehmen zusammen. In den meisten Fällen dauert es nur 48 Stunden bis die Ersatz-Betreuungskraft anreist.
Viele Pflegebedürftige oder ihre Familie wählen intuitiv eine weibliche Betreuungskraft – dabei sind männliche Betreuungskraft in bestimmten Fällen genauso gut oder besser geeignet. Dies ist etwa der Fall, wenn:
- Die Betreuung körperlich sehr anstrengend ist, z.B. bei Transfers in und aus dem Rollstuhl oder ins Bett.
- Ein Ehepaar keine weitere weibliche Person im Haushalt akzeptiert.
- Ein männlicher Pflegebedürftiger bei der Körperpflege durch eine Frau zu viel Scham empfindet.
Stehen vorrübergehend weniger weibliche Betreuungskräfte zur Auswahl – etwa während der Sommerferien oder über die Weihnachtszeit – sind männliche Betreuungskräfte eine gute Alternative.
Wenn es möglich ist: ja! Zwei polnische Pflegekräfte wechseln sich turnusmäßig (meist im Abstand von sechs bis acht Wochen) ab. Je zufriedener die Betreuungskraft an ihrer Arbeitsstelle ist, desto stärker wird sie sich an Ihren Angehörigen binden und gerne regelmäßig bei ihm im Einsatz sein.
Sie können die Kosten für (legale) hauswirtschaftliche oder pflegerische Tätigkeiten im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistung bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen (§ 35a Einkommensteuergesetz – EstG). Insgesamt sind derzeit 20 Prozent der Kosten (bis zu 4.000 Euro) pro Jahr absetzbar. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
In der Regel sind polnische Pflegekräfte nicht länger als sechs bis acht Wochen in einer Familie im Einsatz. Sie fallen damit nicht unter die Meldepflicht. Dauert der Aufenthalt (in Einzelfällen) länger als 90 Tage, muss sich die Betreuungskraft bei der örtlichen Meldebehörde registrieren (Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro, Bürgeramt).
Nein, die Kosten für An- und Abreise sowie den Wechsel der Betreuungskräfte sind im Preis inbegriffen.
Die von Mecasa vermittelten Betreuungskräfte haben Erfahrung im hauswirtschaftlichen Bereich, können also auch schmackhafte Mahlzeiten zubereiten. Manchmal sind polnische Pflegekräfte mit lokalen oder regionalen Gerichten nicht gut vertraut. Formulieren Sie dann klar und deutlich, was Ihrem Angehörigen schmeckt und was nicht. Ein Kochbuch mit den Lieblingsrezepten bietet dabei Unterstützung.
Sie können das künftige Haushaltsmitglied selbstverständlich vor Beginn des Einsatzes kontaktieren – am einfachsten per Videotelefonie (WhatsApp, Skype etc.).
Ja, alle Betreuungskräfte haben (mindestens) einen freien Tag pro Woche. So sieht es das deutsche Arbeitszeitgesetzes (ArbzG) vor.
Um die pflegefachliche Begleitung zu sichern, ist eine Kooperation mit dem ambulanten Pflegedienst sinnvoll (spätestens ab Pflegegrad 3). Wir beraten Sie zu Beginn der Zusammenarbeit ausführlich darüber, welche Netzwerkpartner bei der Betreuung Ihres Angehörigen eingebunden werden sollten. Grundsätzlich gilt: Polnische Pflegekräfte und ambulante Pflegedienste ergänzen sich sinnvoll.
Selbstverständlich steht polnischen Pflegekräften Erholungsurlaub zu. Die von Mecasa vermittelten Betreuungskräfte nehmen ihre Urlaubstage nicht während des Einsatzes in einer deutschen Familie, sondern nach der Rückkehr ins Heimatland. Eine Vergütung der Zeiten ist für unsere Kunden also nicht relevant.
Nein, eine Probezeit im arbeitsrechtlichen Sinne gibt es nicht. Sollte die Chemie einmal gar nicht passen, bemühen wir uns um einen Austausch oder Ersatz und arbeiten dabei mit dem osteuropäischen Partnerunternehmen zusammen.
Auch Betreuungskräfte werden krank. Die Tage der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie als Kunde nicht vergüten. Erkrankt die polnische Pflegekraft längerfristig, sucht Mesasa Ersatz.
Nein, Betreuungskräfte benötigen in Deutschland keine Arbeitserlaubnis. Voraussetzung ist, dass ihre Entsendung rechtmäßig auf Basis der Europäischen Entsenderichtlinie erfolgt. Das heißt: Die polnische Pflegekraft ist weiterhin bei ihrem Arbeitgeber im Heimatland angestellt und dort sozialversichert.
Noch vor wenigen Jahren stammte die Mehrzahl der osteuropäischen Betreuungskräfte aus Polen. In der Zwischenzeit kommen die Betreuungskräfte aus einer Vielzahl osteuropäischer Länder, z.B. aus Ungarn, Litauen, Bulgarien und Rumänien.
So funktioniert´s!
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Sie schildern uns Ihren Betreuungsbedarf und Ihre Wünsche an die Betreuungskraft.
Natürlich sicher und verschlüsselt, schließlich geht es um Ihre Gesundheitsdaten.
Beratungsgepräch und Angebot
Anschließend meldet sich Ihr Kundenberater bei Ihnen. Gemeinsam besprechen wir Ihre individuelle Wünsche, Fragen und Kosten.
Auswahl der Betreuungkraft
Wir schlagen Ihnen passende Betreuungskräfte vor, die Sie in Ruhe prüfen.
Beginn der Betreuung
Ihre Betreuungskraft reist zum Wunschtermin an.