Rechtliche Vorsorge
Vorsorgevollmacht: Selbst entscheiden, wer Sie vertritt
Ist eine Person wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr geschäftsfähig, bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Dieser Betreuer vertritt den Betreuten in allen rechtlichen Angelegenheiten. Um zu verhindern, dass ein fremder Richter über Ihre Belange entscheidet, sollten Sie einer oder mehreren Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen.
Da in einer Vorsorgevollmacht verschiedene Aufgabenbereiche (Gesundheit, Finanzen, Ort des Aufenthalts etc.) geregelt sind, ist es manchmal sinnvoll, mehrere Personen mit jeweils unterschiedlichen Teilbereichen zu beauftragen Dies verhindert Uneinigkeit bei relevanten Entscheidungen.
Wichtig bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht:
- Erteilen Sie Vorsorgevollmachten nur an Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen.
- Eine notarielle Erstellung ist nicht zwingend notwendig, aber zu empfehlen. Eine Hinterlegung beim Notar schafft Klarheit und verhindert Diskussionen innerhalb der Familie.
- Bankvollmachten sollten dringend zusätzlich abgeschlossen werden. Einige Banken akzeptieren Vorsorgevollmachten auch für finanzielle Transaktionen, andere verlangen eine separate Vollmacht.
- Die Erreichbarkeit des Bevollmächtigten muss geklärt sein.
- Schließen Sie Vorsorgevollmachten möglichst über den Tod hinaus. Ihre Angehörigen haben es dann leichter, Ihren Nachlass zu regeln.
Eine Vorlage zur Erstellung der Vollmacht finden Sie unter: Vorlage Vorsorgevollmacht des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz).
Betreuungsverfügung: Doppelter Boden
Im Rahmen einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer Sie bei eintretender Geschäftsunfähigkeit in allen wichtigen Angelegenheiten vertreten solI. Im Gegensatz zum Vorsorge-Bevollmächtigten unterliegt der eingesetzte Betreuer der Kontrolle des Gerichts.
Wenn Sie die Vorsorgevollmacht mit der Betreuungsverfügung kombinieren, haben Sie zusätzliche Sicherheit und schaffen einen doppelten Boden.
Eine Vorlage zur Erstellung einer Betreuungsverfügung finden Sie unter: Vorlage Betreuungsverfügung des BMJV.
Gesetzliche Betreuung
Gesetzliche Betreuungen werden notwendig, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und Entscheidungen im eigenen Interesse nicht mehr möglich sind. Sie wird nur bestellt wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das Betreuungsgericht versucht dann zunächst, Personen im direkten Umfeld des Betroffenen als Betreuer zu rekrutieren. Ist das nicht möglich, setzt das Gericht einen Berufsbetreuer ein.
Zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung kommt es auf jeden Fall, sobald freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Anbringen eines Bettgitters, Fixierung im Bett etc.) oder die Unterbringung in beschützenden Situationen (Gerontopsychiatrie, spezielle Demenz-Stationen) erforderlich sind.
Ist der Berufsbetreuer für die Verwaltung des Vermögens zuständig, muss er dem Betreuungsgericht darüber Rechenschaft ablegen. Die Aufwände der gesetzlichen Betreuung (Entschädigung des Betreuers, Gerichtskosten) hat der Betreute in Teilen selbst zu begleichen.
Näheres zur gesetzlichen Betreuung: Erläuterungen des BMJV.
Patientenverfügung: Sicherheit für alle Beteiligten
Mit einer Patientenverfügung legen Sie vorsorglich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle einer schweren Erkrankung wünschen. Sie ist eine deutliche Entlastung für Ihre Angehörigen, da diese Ihren Willen ansonsten “mutmaßlich” vertreten und Entscheidungen für oder gegen Behandlungen Medizinern gegenüber legitimieren müssen. Gleichzeitig ist das Dokument ein wertvolles Instrument für Ärzte, pflegerisches Personal sowie Betreuer und gibt allen Beteiligten Sicherheit.
Wichtig bei der Erstellung einer Patientenverfügung:
- Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen ausführlich über Ihre Wünsche. Die Vorsorgeplanung ist ein guter Zeitpunkt dafür. Nehmen Sie die Verfügung in regelmäßigen Abständen zur Hand und aktualisieren Sie die Inhalte entsprechend Ihrer aktuellen Lebensumstände.
- Eine notarielle Erstellung und Hinterlegung schafft Klarheit und vermeidet Unstimmigkeiten zwischen den Angehörigen.
- Denken Sie daran: Mit einer Patientenverfügung geben Sie die Freiheit zur Entscheidung nicht ab! Das Dokument kann jederzeit geändert oder angepasst werden.
Eine Vorlage/Textbausteine finden Sie unter: Vorlage Patientenverfügung des BMJV.