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Okt. 06, 2025

Kurzzeitpflege

Kann ein pflegebedürftiger Mensch zeitweise nicht zu Hause betreut werden bezuschusst die Pflegekasse die sog. Kurzzeitpflege. Sei es weil Angehörige sich von der Pflege erholen müssen oder das Haus behindertengerecht umgebaut wird: ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf 8 Wochen pro Jahr.

Definition Kurzzeitpflege laut § 42 Sozialgesetzbuch

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung (siehe hierzu auch mehr zum Thema Pflegestufe beantragen).

Der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Während bei der Kurzzeitpflege die Betreuung in einer von den Pflegekassen zu diesem Zweck zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung erbracht wird, kann die Verhinderungspflege auch im privaten Rahmen, zum Beispiel im eigenen Zuhause, geleistet werden.

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es mit dem Entlastungsbudget ein gemeinsames Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2. Dieses Budget kann flexibel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege und damit auch für die Finanzierung der häuslichen 24-Stunden-Pflege verwendet werden.

Eine allgemeine Kalkulation für mögliche Kosten einer 24-Stunden Betreuung bei Mecasa können Sie sich über unseren 24-Stunden Pflege Kostenrechners ausrechnen lassen. Darüber hinaus finden Sie bei uns auch spezielle Informationen rund um die Kosten einer polnischen Pflegekraft für die Pflege.

Kurzzeitpflege

  • ausschließlich in vollstationären Einrichtungen möglich

  • für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5

  • von der Pflegekasse bis zu 8 Wochen/Jahr (=56 Tage) bezuschusst

  • zusätzlicher Anspruch auf Pflegegeld in halber Höhe für bis zu acht Wochen

Verhinderungspflege

  • im eigenen Zuhause möglich

  • für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5

  • von der Pflegekasse bis zu 56 Tage/Jahr bezuschusst

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Im Rahmen der stationären Pflege fallen Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Pflegekosten an. Die Pflegekassen übernehmen derzeit ausschließlich die Pflegekosten, wohingegen die entstehenden Kosten für Unterbringung und Verpflegung vom Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen getragen werden müssen.

Hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger nur Pflegegrad 1, kann für die Kurzzeitpflege ausschließlich der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € genutzt werden.

Tipp: Vergessen Sie nicht, sich bei Ihrem Steuerberater zu erkundigen, ob Sie die Kosten für Kurzzeitpflege steuerlich geltend gemacht können.

Übergangspflege

Hat Ihr Angehöriger noch gar keinen Pflegegrad, kann die sogenannte Übergangspflege für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr beantragt werden. Die Übergangspflege dient nicht der Entlastung von pflegenden Angehörigen, sondern Voraussetzung hierfür ist eine kurzfristig eintretende Pflegebedürftigkeit, zum Beispiel nach einem Unfall, und eine daraus entstehende Versorgungslücke. Die Kosten für die Übergangspflege trägt demnach auch die Krankenkasse, nicht Pflegekasse.

Noch ein Organisations-Tipp: Während der Schulferien sind die Plätze in Einrichtungen für die Kurzzeitpflege besonders gefragt. Mit frühzeitiger Planung und Anmeldung sichern Sie sich aber einen Platz für Ihren Angehörigen.

Kurzzeitpflege richtig beantragen

Die Leistungen der Kurzzeitpflege müssen vor Inanspruchnahme beantragt werden. Antragsformulare erhalten Sie von Ihrer Pflege-oder Krankenkasse, sofern bereits ein Pflegegrad vorliegt. Die Antragsstellung muss durch den Pflegebedürftigen selbst oder eine vertretungsberechtigte Person erfolgen. Die Pflegekasse oder der Sozialdienst eines Krankenhauses bzw. Pflegeheims hilft bei Fragen zum Antrag gern weiter.

Jede Krankenkasse nutzt ein unterschiedliches Beantragungsformular. Unten die Anträge der drei größten Kassen, die Sie herunterladen können. Sollte Ihre Krankenkasse nicht darunter sein, fragen Sie dort ganz einfach telefonisch nach dem Antragsformular auf Verhinderungspflege.

Antrag auf Verhinderungspflege AOK

Antrag auf Verhinderungspflege Barmer

Antrag auf Verhinderungspflege Techniker Krankenkasse

ADE 8299
Zertifiziert von DEKRA

Betreuungskräfte von Mecasa