Ein Familienmitglied zu pflegen, bringt oft starke körperliche und psychische Belastungen für den oder die pflegenden Angehörigen mit sich. Deshalb ist es wichtig, sich regelmäßig eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, aufzutanken und seine eigenen Kräfte wieder zu stärken. Mit der Verhinderungspflege ermöglicht die Pflegekasse pflegenden Angehörigen für bis zu 6 Wochen im Jahr eine solche Auszeit, wobei sichergestellt wird, dass der hilfebedürftige Vater oder die Mutter weiterhin gut versorgt ist.
Verhinderungspflege durch nicht verwandte Personen
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, welche Person(en) die Verhinderungspflege in Ihrer Abwesenheit durchführen sollen. Es gibt aber Unterschiede bei der Kostenerstattung durch die Pflegekasse – je nachdem wer dafür engagiert wird. Werden Freunde, Nachbarn, Haushaltshilfen oder professionelle Dienstleister für die Verhinderungspflege beauftragt, besteht Anspruch auf das volle Verhinderungspflegegeld in Höhe von 1612€ pro Jahr. Belege der Auslagen müssen der Pflegekasse vorgelegt werden. Ambulante Pflegedienste können die entstandenen Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Verhinderungspflege durch verwandte oder verschwägerte Personen
Bei der Verhinderungspflege durch Angehörige, d.h. verwandte oder verschwägerte Personen bis zum 2. Grad und Personen, die im selben Haushalt gemeldet sind, steht Ihnen lediglich der 1.5fache Betrag des monatlichen Pflegegelds nach Pflegegrad zu, nicht die 1.612€.
Folgende Ersatzpflegepersonen können also nicht aus Mitteln der Verhinderungspflege bezahlt werden: Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Stiefeltern, Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Verschwägerte, Mitbewohner (d.h. unter derselben Adresse gemeldete Personen). Geltend machen kann dieser Personenkreis aber Verdienstausfall oder hohe Fahrtkosten, sofern sie das 1,5fache Pflegegeld übersteigen. Diese Aufwendungen müssen jedoch durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.
Leistungen der Verhinderungspflege
Die Ersatzpflegekraft ist eine Laienkraft und übernimmt während der Verhinderungspflege hauswirtschaftliche Aufgaben und die Grundpflege. Sie übernimmt keine medizinische Behandlungspflege. Hierzu muss ein ambulanter Pflegedienst mit einbezogen werden.
Grundpflege
- Körperpflege
- Mundpflege
- Toilettengang,
- evtl. Katheterpflege und Stomaversorgung
- Ernährung
- Mobilisierung
Hauswirtschaft
- Einkauf von Lebensmitteln und Alltagsgegenständen,
- das Zubereiten von Mahlzeiten,
- die Reinigung der Wohnung und
- das Waschen und Bügeln von Kleidung
Verhinderungspflege in Kombination mit Kurzzeitpflege
Personen mit Pflegegrad haben zusätzlich zur Verhinderungspflege auch ein Anrecht auf Kurzzeitpflege, also die Pflege in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum bis maximal 4 Wochen pro Jahr. Ist das Jahresbudget für die Kurzzeitpflege noch nicht aufgebraucht, so können die dafür vorgesehenen Mittel bis zu einer Höhe von 806€ für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Das Pflegegeld wird während der Zeit der Verhinderungspflege nicht gekürzt. Personen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, haben auch während der Verhinderungspflege weiterhin vollen Anspruch auf Pflegegeld entsprechend ihres Pflegegrads.
Vergleich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Verhinderungspflege für wenige Stunden
Es muss nicht gleich der große Jahresurlaub sein – Verhinderungspflege (genauer: „Ersatz bei Abwesenheit der Pflegeperson“) können Sie auch stundenweise in Anspruch nehmen, zum Beispiel, wenn Sie nur mal kurz zum Friseur, zum Arzt oder ins Theater gehen wollen. Für diese stundenweise Verhinderung können Sie auch eine stundenweise Ersatzpflege bei der Pflegekasse beantragen. Bei einer Abwesenheit von weniger als acht Stunden wird Ihnen diese Leistung nicht auf die 42 Tage Verhinderungspflege angerechnet, die Ihnen pro Jahr zustehen. Auch das Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt.