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Aug. 10, 2026

24-Stunden-Pflege: Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Die sogenannte häusliche 24-Stunden-Pflege ist für viele Familien eine beliebte Betreuungslösung für ihre Angehörigen. Angesichts der damit verbundenen Kosten ist es wichtig zu wissen, welche Finanzierungsmöglichkeiten es für die Pflege zu Hause gibt – einschließlich der Kostenübernahme durch die Pflegekassen und Krankenkassen. Informieren Sie sich im Folgenden über die Optionen der Finanzierung Ihrer 24-Stunden-Pflege.
Ausführliche Informationen zur Kostenübernahme bei einer 24-Stunden Pflege zu Hause

24-Stunden-Pflege: Das Wichtigste im Überblick

Die sogenannte „24-Stunden-Pflege“ ermöglicht eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung von Menschen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder anderen Umständen auf dauerhafte Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Die häusliche 24-Stunden-Pflege, ist eine Art von Betreuung, bei der eine Betreuungskraft – meist aus Osteuropa – im Zuhause der pflegebedürftigen Person wohnt. Sie unterstützt im Haushalt, bei der Körperpflege und bei anderen Aufgaben, die im Alltag anfallen. Diese Versorgungsform ermöglicht es älteren und pflegebedürftigen Menschen, weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben, und bietet somit eine Alternative zum Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung.

Zur Einordnung: „24-Stunden-Pflege" bedeutet nicht, dass die Betreuungskraft tatsächlich 24 Stunden am Tag arbeitet – auch für sie gilt das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit klaren Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten. Der entscheidende Vorteil liegt vielmehr darin, dass die Betreuungskraft durch das Zusammenleben in der Hausgemeinschaft potenziell rund um die Uhr verfügbar ist. Das macht vor allem für das Wohlbefinden und die Sicherheit der pflegebedürftigen Person einen spürbaren Unterschied. Die Betreuungskraft lebt im Haushalt der zu betreuenden Person und übernimmt weit mehr als hauswirtschaftliche Aufgaben: Durch die ständige Nähe kann sie zum Beispiel auch im Blick behalten, ob regelmäßig gegessen und ausreichend getrunken wird. Gerade bei Menschen mit Demenzerkrankung ist das von großer Wichtigkeit – denn Mahlzeiten oder Trinken werden hier häufig schlicht vergessen, was ernste gesundheitliche Folgen wie Mangelernährung oder Dehydrierung nach sich ziehen kann.

Achten Sie bei der Wahl einer Pflegevermittlung darauf, dass diese nach DIN SPEC 33454 zertifiziert ist.

Die DIN SPEC 33454 ist ein verlässlicher Qualitätsstandard für mehr Sicherheit und Transparenz bei der Organisation der häuslichen 24-Stunden-Pflege. Der Standard schützt Verbraucher vor unseriösen Anbietern, indem er klare Anforderungen an Agenturen, Vermittler, die Betreuungskräfte und den Einsatzort festlegt.

Lesen Sie auch: Die Stiftung Warentest empfiehlt 24-Stunden-Pflege nach DIN SPEC 33454

Kosten und Kostenübernahme der 24-Stunden-Pflege

Sobald es um die Organisation der häuslichen Pflege geht und die Möglichkeiten abgewogen werden, stellt sich selbstverständlich auch die Frage: Was kostet eigentlich die Pflege und Betreuung durch eine Pflegekraft aus Polen?

Die Kosten für 24-Stunden-Pflege variieren je nach Pflegegrad, Betreuungsbedarf, gewünschten Deutschkenntnissen der Pflegekraft und eventuellen Zusatzqualifikationen. Auch die Preise der zahlreichen Anbieter auf dem Markt unterscheiden sich teilweise stark. Je nach Anzahl der zu betreuenden Personen im Haushalt und deren jeweiliger Pflegestufe sollte der Eigenanteil an den Pflegekosten für eine seriös-organisierte häusliche 24-Stunden-Betreuung 2026 bei mindestens ca. 3.000 € pro Monat liegen. Die Kosten für die häusliche Pflege durch Betreuungskräfte aus dem osteuropäischen EU-Ausland sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, aufgrund von Lohnanpassungen im Heimatland und anderen gestiegenen Kostenfaktoren. Insgesamt ist diese Alternative der häuslichen Pflege und Betreuung jedoch immer noch günstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim. Hier liegt der Eigenanteil 2026 laut vdek in Baden-Württemberg bei etwa 3.875 Euro monatlich (ohne Zuschüsse) im ersten Jahr.

Pflege durch Angehörige, 24-Stunden-Pflege, ambulante Pflegedienste, Alltagshelfer, Nachbarschaftshilfe: Es gibt verschiedene Arten, um pflegebedürftige Menschen in ihrem gewohnten Zuhause zu versorgen. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Kosten der häuslichen Pflege.

Wenn Sie bei der häuslichen Pflege durch professionelle Pflegekräfte unterstützt werden, können Sie von Ihrer Pflegekasse Pflegeleistungen erhalten. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.

Definition Pflegeleistungen

Hinter dem Begriff Pflegeleistungen verbergen sich alle finanziellen Hilfen der gesetzlichen und privaten Pflegekassen, auf die Versicherte nach Feststellung eines Pflegegrades Anspruch haben. Die Gewährung dieser Leistungen setzt also einen anerkannten Pflegegrad voraus.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen zur Finanzierung der Pflege- und Betreuungskosten für die häusliche Pflege oder in einer stationären Einrichtung. Kosten, die unabhängig von der Pflegebedürftigkeit anfallen, wie zum Beispiel Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einem Pflegeheim, werden in der Regel nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Deshalb muss jeder Pflegebedürftige einen Teil dieser Kosten selbst tragen.

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Personen mit mindestens Pflegegrad 2, um die häusliche Pflege selbst zu organisieren, beispielsweise durch Angehörige, Nachbarn oder durch eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa. Die Betroffenen erhalten das Geld monatlich von der Pflegekasse und können frei darüber entscheiden, wie sie es einsetzen. Zudem ist es möglich, das Pflegegeld mit den Pflegesachleistungen zu kombinieren, also mit Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, was als "Kombinationsleistung" bekannt ist.

Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad (SGB XI § 37):

Pflegegrad 10 € pro Monat
Pflegegrad 2347 € pro Monat
Pflegegrad 3599 € pro Monat
Pflegegrad 4800 € pro Monat
Pflegegrad 5990 € pro Monat

Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Unter Umständen können Sie auch das jährliche Entlastungsbudget, das für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vorgesehen ist, für die häusliche 24-Stunden-Pflege nutzen, beispielsweise wenn die eigentliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt und in dieser Zeit zusätzliche Unterstützung benötigt wird. Das jährliche Gesamtbudget, das flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verwendet werden kann, beträgt 3.539 €. Ob und in welchem Umfang die Kosten für die häusliche 24-Stunden-Betreuung übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Aus unserer Erfahrung lohnt es sich jedoch auf jeden Fall, bei Ihrer Pflegekasse anzufragen und bei Bedarf zu verhandeln.

Verhinderungspflege kurz erklärt

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI dient dazu, pflegenden Angehörigen bis zu 8 Wochen im Jahr eine Auszeit zu ermöglichen, während die pflegebedürftige Person durch eine Ersatzpflege weiterhin gut versorgt wird. Die Verhinderungspflege können Angehörige beispielsweise für einen Erholungsurlaub nutzen oder diese auch stundenweise in Anspruch nehmen, um zum Friseur oder zum Arzt zu gehen, oder um einfach ein bisschen Freizeit zu haben und die eigenen Akkus wieder aufzuladen.

Erfahren Sie alles Wichtige darüber, wie Sie den Pflegegrad richtig beantragen können in unserem Ratgeber-Artikel.

Weitere finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege

Neben Pflegegeld und Entlastungsbudget können weitere Leistungen für finanzielle Entlastung sorgen. Dazu gehören:

  • kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € im Monat,
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung,
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • ein zinsloses Pflegedarlehen

Pflegesachleistungen für ambulanten Pflegedienst

Pflegesachleistungen sind Geldleistungen für die Pflege zu Hause, durch professionelle ambulante Pflegedienste oder Dienstleister, welche von den Pflegekassen zum Leistungsbezug zugelassen sind. Diese Leistungen sind nicht für die privat organisierte Betreuung durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft vorgesehen. Die pflegebedürftige Person erhält das Geld auch nicht direkt auf ihr Konto ausbezahlt, sondern die Abrechnung der erbrachten Pflegeleistungen erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienstleister und der Pflegekasse.

Monatliche Pflegesachleistungen in Abhängigkeit vom Pflegegrad (SGB XI § 36):

Pflegegrad 10 € pro Monat
Pflegegrad 2796 € pro Monat
Pflegegrad 31.497 € pro Monat
Pflegegrad 41.859 € pro Monat
Pflegegrad 5
2.299 € pro Monat

Kombinationsleistung

Bei der Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, bleibt ein anteiliges Pflegegeld übrig, wenn man die Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzt.

Ein Beispiel für Pflegegrad 4: Die Pflegesachleistungen betragen hier 1.859 EUR. Wenn davon nur 30 % – also 557,70 EUR – durch den ambulanten Pflegedienst genutzt werden, erhält man zusätzlich 70 % des Pflegegeldes ausbezahlt, was 1.301,30 EUR im Monat entspricht.

Da die ausländischen Pflegekräfte im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege keine medizinische Behandlungspflege ausüben dürfen, ist es oft erforderlich, dass zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Mit der Kombinationsleistung kann der Pflegedienst über die Pflegesachleistungen abrechnen und das anteilige Pflegegeld kann dann für die Kosten der 24-Stunden-Pflege genutzt werden.

Monatlicher Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag (SGB XI § 45b) in Höhe von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen zu, sobald ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und sie zu Hause versorgt werden (also ab Pflegegrad 1).

Mit diesem Betrag können Angehörige und Pflegepersonen stunden- oder tageweise verschiedene Dienstleistungen finanzieren. Dazu gehören:

  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste
  • Leistungen von staatlich anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen verschiedene Leistungen, wie z. B. Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter, Serviceangebote für hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger, Tagesbetreuung in kleinen Gruppen oder Einzelbetreuung, Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten sowie familienentlastende Dienste.

Der Entlastungsbetrag ist ein Erstattungsanspruch, der nur geleistet wird, wenn ein entsprechendes Unterstützungsangebot in Anspruch genommen wird. Pflegebedürftige können die Belege und Quittungen bei ihrer Pflegekasse einreichen. Ein zugelassener Pflegedienst kann die Leistungen auch direkt mit der Kasse abrechnen.

24-Stunden Pflege: Steuerliche Entlastung und Kostenübernahme

Aufwendungen für eine 24-Stunden-Pflege können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 4.000 € pro Jahr sind abzugsfähig, was zu erheblichen Einsparungen führen kann.

In unserem ausführlichen Ratgeber "Von Pflegegeld bis Rollator: was die Pflegekassen bezahlen" erhalten Sie detaillierte Informationen zu allen Leistungen der Pflegekasse – nicht nur zur 24-Stunden-Pflege. Darüber hinaus finden Sie dort weitere Informationen dazu, wie Sie Pflegekosten von der Steuer absetzen können.

Kostenbeispiel für die 24-Stunden-Pflege nach Kostenübernahme und steuerlicher Entlastung

Die an Demenz erkrankte Liselotte Müller mit Pflegegrad 3 wird von ihrer polnischen Pflegekraft Danuta an 5 Tagen in der Woche jeweils acht Stunden betreut. Die monatlichen Betreuungskosten belaufen sich auf 2.970 € für eine Betreuungskraft mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache. Um diese Kosten zu reduzieren, greift Frau Müller auf die 599 € ihres Pflegegeldes und auf das Entlastungsbudget von monatlich ca. 294 Euro zurück. Zusätzlich kann sie unter bestimmten Voraussetzungen 333 € für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Ihr monatlicher Eigenanteil an den Pflegekosten beträgt somit ca. 2.077 €.

Weitere Szenarien, die auch auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind, können Sie mit unserem Kostenrechner für die 24 Stunden Pflege ganz einfach selbst berechnen.

Lassen Sie sich professionell beraten

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege sind vielfältig und können durch die gezielte Inanspruchnahme verschiedener Unterstützungsmöglichkeiten deutlich reduziert werden. Nehmen Sie gegebenenfalls eine fachliche Beratung in Anspruch, um die finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig eine angemessene Betreuung sicherzustellen.

Wir bei Mecasa beraten Sie gerne individuell zu unserem Unterstützungsangebot und den Finanzierungsmöglichkeiten. Lassen Sie sich unverbindlich beraten: 0711 - 633 990 77

FAQs - Häufige gestellte Fragen

Wie viel kostet 24-Stunden Pflege zu Hause?

Die Kosten für die 24-Stunden Pflege variieren je nach Pflegegrad, gewünschten Deutschkenntnissen der Pflegekraft und eventuellen Zusatzqualifikationen. Je nach Anzahl der zu betreuenden Personen und deren Pflegestufe liegen die monatlichen Kosten 2026 bei ca. 3.000 € bis 4.000 € pro Monat abzgl. möglicher Leistungen der Pflegekasse.

Was sind Pflegeleistungen?

Hinter dem Begriff Pflegeleistungen verbergen sich alle finanziellen Hilfen der gesetzlichen und privaten Pflegekassen, auf die Versicherte nach Feststellung eines Pflegegrades Anspruch haben. Die Gewährung dieser Leistungen setzt also das Vorliegen eines Pflegegrades voraus und die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.

Was ist Pflegegeld?

Das Pflegegeld wird Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 gewährt, wenn sie entweder in ihrer häuslichen Umgebung von nahen Vertrauenspersonen oder im Rahmen der sogenannten 24-Stunden Pflege von polnischen Pflegekräften betreut werden. In diesen Fällen übernehmen beispielsweise Angehörige, Nachbarn oder osteuropäische Pflegekräfte die Pflege.

Was sind Pflegesachleistungen?

Unter Pflegesachleistungen versteht man Geldleistungen, die gezielt für die Pflege zu Hause durch anerkannte Pflegedienstleister, wie ambulante Pflegedienste, eingesetzt werden können.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag (SGB XI § 45b) in Höhe von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen zu, sobald ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und sie zu Hause versorgt werden. Mit diesem Betrag können Angehörige und Pflegepersonen stunden- oder tageweise verschiedene Dienstleistungen finanzieren.

Wie kann man die 24-Stunden Pflege steuerlich absetzen?

Aufwendungen für eine 24-Stunden Pflege können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 4.000 Euro pro Jahr sind abzugsfähig, was zu erheblichen Einsparungen führen kann.