# Die Bedeutung pflegender Angehöriger
Pflegende Angehörige sind in der Regel Familienangehörige oder Lebenspartner, die sich liebevoll um die pflegebedürftige Person kümmern. Die Pflege findet häufig im häuslichen Umfeld statt und umfasst eine Vielzahl von Aufgaben. Pflegende Angehörige tragen wesentlich dazu bei, dass die betroffene Person zu Hause bleiben kann und leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Über 4 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause versorgt.
# Überlastung von pflegenden Angehörigen
Pflegende Angehörige sind jedoch erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Die Vielfalt der Aufgaben, von der körperlichen Arbeit bis zur seelischen Betreuung, führt häufig zu Erschöpfungszuständen. Viele pflegende Angehörige vernachlässigen ihre eigene Gesundheit und leiden im Laufe der Zeit selbst unter gesundheitlichen Problemen. Steigende Anforderungen an die Pflege und mangelnde Unterstützung können zu Stress, innerer Einsamkeit und körperlichen Beschwerden führen.
Körperliche Anzeichen von Überlastung:
- Kopf-, Rücken-, Nacken- oder Kieferschmerzen
- Verspannungen
- Beschwerden im Herz-Kreislauf-System
- Hautprobleme
- Magenschmerzen oder Verdauungsprobleme
- Erhöhte Anfälligkeit für Infektionen
- Schlafstörungen
- Gewichtszunahme oder -abnahme
- Erschöpfung
Psychische Anzeichen von Überlastung:
- Antriebslosigkeit
- Innere Unruhe
- Gesteigerte Reizbarkeit oder Nervosität
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Gedächtnisprobleme
- Stimmungsschwankungen
- Panikattacken oder Angstzustände
- Anhaltende negative Gefühle wie Hilflosigkeit, Wut oder Trauer
- Suchtverhalten (Alkohol, Nikotin, Medikamente usw.)
# Unterstützung und Leistungen für pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige gibt es finanzielle und organisatorische Unterstützung, wenn sie wegen eigener Krankheit oder Erschöpfung die Pflege nicht mehr übernehmen können.
# 1. Pflegegeld
Pflegegeld erhält ein Pflegebedürftiger mit mindestens Pflegegrad 2, wenn er zu Hause von Angehörigen oder von einer polnischen Pflegekraft im Rahmen der sogenannten 24-Stunden Pflege betreut wird. In diesem Fall wird die Pflege z.B. durch Angehörige, Nachbarn oder osteuropäische Pflegekräfte erbracht. Das Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, der über die Verwendung des Geldes selbst entscheidet.
Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Zum Beispiel mit einer tage- oder stundenweisen Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Man spricht dann von Kombinationsleistungen.
Zum 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld um 5 Prozent erhöht. Das bedeutet eine finanzielle Verbesserung für Pflegebedürftige. Eine weitere Anpassung des Pflegegeldes um 4,5 % erfolgt zum 1. Januar 2025.
Die gestaffelten Sätze nach Pflegegrad lauten wie folgt:
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
# 2. Pflegesachleistung
Unter dem Begriff „Pflegesachleistungen“ versteht man finanzielle Mittel, die für die Pflege durch einen Pflegedienstleister mit Kassenzulassung verwendet werden können. Beispiele für solche Dienstleister sind ambulante Pflegedienste oder Altenheime. Für die Unterstützung durch private Pflege- und Betreuungskräfte wie Angehörige, Nachbarn oder 24-Stunden-Betreuungskräfte können diese Mittel nicht verwendet werden.
Die Pflegesachleistungen werden direkt zwischen dem Leistungserbringer und der Pflegekasse abgerechnet. Die Leistungen werden bis zu einem festgelegten Höchstbetrag bezahlt, der wiederum vom Pflegegrad abhängt. Im Falle einer Kombinationspflege kann anteilig noch Pflegegeld bezogen werden, falls die Pflegesachleistungen nicht vollständig beansprucht werden.
Pflegegrad 1 | 0 Euro pro Monat |
Pflegegrad 2 | 689 Euro pro Monat |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro pro Monat |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro pro Monat |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro pro Monat |
# 3. Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget
Der monatliche Entlastungsbetrag und das Entlastungsbudget sind zwei unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige.
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro pro Monat. Das Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro jährlich steht ab dem 1. Januar 2024 speziell jungen Pflegebedürftigen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 zur Verfügung. Mit diesem Budget können individuelle Entlastungs- und Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Entlastungsbudget auf 3.539 Euro jährlich erhöht und gilt dann für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
# 4. Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Mittel zur Erleichterung der Pflege und Hygiene. Die Pflegekassen unterscheiden dabei zwischen Verbrauchsmitteln (z.B. Windeln oder Desinfektionsmittel) und technischen Pflegehilfsmitteln (z.B. Pflegebett oder Rollator). Beide Arten von Pflegehilfsmitteln sollen die häusliche Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen unterstützen.
Die Kostenerstattung kann direkt bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Antrag muss in der Regel nur einmal von der Kasse bewilligt werden. Der Pflegebedürftige erhält dann monatlich die benötigten Hilfsmittel. Verschiedene Dienstleister bieten entsprechende Abonnements an und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
# 5. Kurzzeitpflege als Atempause
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung. Die Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Hierfür steht ein Gesamtbetrag von 1.613 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
In Kombination mit nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege kann der Betrag auf insgesamt bis zu 3.224 Euro pro Jahr erhöht werden.
# 6. Entlastung durch Verhinderungspflege
Während die Kurzzeitpflege immer stationär erbracht wird, kann die Verhinderungspflege auch zu Hause in Anspruch genommen werden.
Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf 42 Tage Verhinderungspflege pro Jahr bis zu einer Höhe von 1.612 Euro. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt wird.
Werden die Mittel der Verhinderungspflege nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, können sie stattdessen für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Für die Pflege in einer stationären Einrichtung stehen dann bis zu 3.224 Euro pro Jahr zur Verfügung.
# 7. Tagespflege und Nachtpflege
Die Tages- oder Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflegeleistung. Sie ist besonders geeignet für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden. Insbesondere dann, wenn Pflegebedürftige aufgrund körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auf ständige Betreuung angewiesen sind und nicht allein gelassen werden können.
Die Tages- und Nachtpflege bietet sich als Ergänzungsleistung an, wenn Angehörige tagsüber berufstätig sind oder Betreuungskräfte eine Pause benötigen. Bestimmte Pflegesituationen können eine Betreuung während der Nacht erforderlich machen. Zum Beispiel, wenn ein Demenzkranker nachts besonders aktiv ist, oder bei Patienten, die auch nachts medizinisch behandelt oder überwacht werden müssen.
# 8. Pflegeberatung
Wohlfahrtsverbände, Sozialdienste, Pflegestützpunkte und andere Dienstleister bieten kostenlose Pflegeberatung für Pflegebedürftige und deren Angehörige an. Sie informieren über die Organisation der Pflege, die Unterstützung durch die Pflegekassen und über Hilfsangebote in der Nähe. Außerdem helfen sie bei der Antragstellung und bei der Erstellung eines individuellen Pflegeplans. Die Beratung findet in der Regel zu Hause statt. Die Beratung kann mehrmals in Anspruch genommen werden, solange der Pflegebedarf besteht.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
AOK Familiencoach: Hilfe zur Selbsthilfe
Der AOK Familiencoach Pflege ist ein kostenloses Online-Selbsthilfeprogramm, das pflegenden Angehörigen hilft, den Pflegealltag besser zu bewältigen und Überlastungen vorzubeugen. Das Programm ist interaktiv, berücksichtigt individuelle Situationen und gibt Anregungen zur Selbstfürsorge. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob ein ähnliches Angebot besteht.
# 9. Auszeit für pflegende Angehörige
Urlaub und Erholung sind wichtig, um neue Kraft zu tanken. In bestimmten Fällen sind Vorsorgekuren oder medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoll.
Wenn Sie mehr über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren ausführlichen Artikel zum passenden Thema.
# Selbstfürsorge im Fokus: Wie pflegende Angehörige Kraft schöpfen können
# 1. Psychische Belastung erkennen
Die Pflege von Angehörigen kann nicht nur körperlich, sondern auch psychisch sehr belastend sein. Rücken- und Gelenkschmerzen sind keine Seltenheit und mehr als die Hälfte der pflegenden Angehörigen zeigt Anzeichen einer Depression. Es ist wichtig, auf psychische Belastungssymptome zu achten und rechtzeitig Unterstützung zu suchen.
Hören Sie auf Ihren Körper und erkennen Sie, welche Bedürfnisse er signalisiert.
# 2. Bewusste Ruhe und Entspannung
Gönnen Sie sich im Alltag bewusst Momente der Ruhe und Entspannung, um Stress abzubauen. Probieren Sie Meditation oder Yoga oder entspannen Sie sich auf dem Sofa mit einem Buch oder bei einem Spaziergang in der Natur.
# 3. Zeit für sich selbst
Planen Sie bewusst Freiräume und Zeit für sich ein, um Momente zu schaffen, die nur Ihnen gehören. Regelmäßige Pausen sind wichtig, um Überlastung zu vermeiden. Gehen Sie Ihren Hobbys nach, treffen Sie sich mit Freunden oder machen Sie einen Ausflug.
# 4. Vermeidung von Multitasking
Erledigen Sie Aufgaben nacheinander, um Überlastung zu vermeiden. Multitasking ist nicht immer effizient und kann zusätzlichen Stress verursachen. Planen Sie genügend Zeit für jede Aufgabe ein.
# 5. Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen
Gespräche mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, können eine wichtige Unterstützung sein. Selbsthilfe- oder Angehörigengruppen bieten Raum für Erfahrungsaustausch und Entlastung.
# 6. Psychologische Beratung in Anspruch nehmen
Bei starker Überlastung kann eine kostenlose und anonyme psychologische Online-Beratung hilfreich sein. Pflegende Angehörige sollten bei Bedarf nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
# 7. Prävention von körperlichen Beschwerden
Wissen, Fähigkeiten, Hilfsmittel und physische Unterstützung sind entscheidend, um körperliche Beschwerden bei der Pflege zu vermeiden. Pflegende Angehörige sollten Schulungen, Pflegekurse und geeignete Hilfsmittel in Anspruch nehmen, um ihre körperliche Gesundheit zu schützen.
# 8. Professionelle Unterstützung für die Pflege suchen
Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, die Pflege Ihres Angehörigen zu übernehmen, ist es ratsam, über eine 24-Stunden Pflege oder die Unterbringung in einem Pflegeheim nachzudenken. Rufen Sie uns an, um Ihren Pflegebedarf zu besprechen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und individuelle Beratung an.
# Fazit: Individuelle Lösungen und rechtzeitige Planung sind entscheidend
Die Pflegesituation von Angehörigen ist komplex und erfordert individuelle Lösungen. Wichtig ist, sich rechtzeitig zu informieren, Ansprüche geltend zu machen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Pflegende Angehörige spielen im deutschen Pflegesystem eine zentrale Rolle, ihre Bedürfnisse und Rechte verdienen Beachtung und Anerkennung.
Eine Überforderung pflegender Angehöriger ist leider keine Seltenheit und es ist wichtig, frühzeitig Unterstützung zu suchen. Wenn Sie als pflegender Angehöriger denken ”Ich kann nicht mehr", dann denken Sie an die verschiedenen Entlastungsmöglichkeiten, die genutzt werden können und suchen Sie Unterstützung im Rahmen einer Beratung.