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Nov. 19, 2023

Müssen Betreuungskräfte am Wochenende arbeiten?

Bei Fragen zu den Arbeitszeiten in der sogenannten 24-Stunden-Pflege kommt es oft zu Unklarheiten und Verwirrungen, vor allem bezüglich der Wochenendarbeit von Betreuungskräften. Dieser Artikel klärt, ob das Betreuungspersonal am Wochenende arbeiten darf und erläutert die gesetzlichen Arbeitsbestimmungen für diese Berufsgruppe.

Rechtlicher Rahmen für die Arbeit von Pflegekräften in der 24-Stunden-Betreuung:

  • Die werktägliche Arbeitszeit (Montag bis Samstag) darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten.
  • Die Betreuungskraft hat Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche.
  • Die Betreuungskraft hat Anspruch auf eine ununterbrochene Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für die Wochenendarbeit von Betreuungskräften?

Das deutsche Arbeitszeitgesetz enthält klare Vorgaben für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen und Feiertagen. Grundsätzlich verbietet § 9 die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, um die Arbeitsruhe der Arbeitnehmer zu schützen. Aber es gibt Ausnahmen: § 10 definiert bestimmte Arbeitsbereiche, in denen die Arbeit an Werktagen nicht vermieden werden kann. Ein Beispiel sind Tätigkeiten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, bei denen die Arbeitsleistung auch an Sonntagen und Feiertagen erforderlich ist. Diese gesetzliche Bestimmungen erlaubt es Betreuungskräften auch am Wochenende zu arbeiten.

Müssen 24 Stunden Betreuungskräfte das ganze Wochenende arbeiten oder gibt es hier gesetzliche Regelungen?

Arbeitet eine 24-Stunden Betreuungskraft den ganzen Tag?

Der Begriff 24-Stunden-Betreuung suggeriert, dass die Betreuungskräfte rund um die Uhr im Einsatz sind, was natürlich nicht der Fall ist. Die umgangssprachliche Beschreibung der Tätigkeit, die fachlich korrekt als "Betreuung von Pflegebedürftigen durch im Haushalt lebende Betreuungskräfte aus dem Ausland" bezeichnet wird, hat sich aus der Tatsache entwickelt, dass die Betreuungskräfte für die Dauer ihres Einsatzes im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben und dort Betreuungs- und Pflegetätigkeiten übernehmen. Der dauerhafte Aufenthalt im Haushalt der pflegebedürftigen Person bedeutet jedoch nicht, dass die Betreuungskräfte ununterbrochen tätig sind. Auch 24h-Betreuungskräfte unterliegen dem deutschen Arbeitsrecht.

Die Arbeitszeit einer Betreuungskraft in der 24-Stunden-Pflege liegt in der Regel zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche, aufgeteilt auf notwendige Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Für entsandte Betreuungskräfte gelten deutsche Ruhezeitregelungen. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Arbeitszeitgesetz darf die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden erhöht werden, solange die durchschnittliche Höchstarbeitszeit eingehalten wird. Es ist wichtig, dass für jede zusätzliche Arbeitszeit 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitseinsätzen gewährleistet sind, um ausreichend Erholung zu ermöglichen.

Zur Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten werden die Arbeitszeiten und Pausen in Absprache zwischen dem Vermittler, dem Arbeitgeber in Osteuropa und dem Auftraggeber - der pflegebedürftigen Person oder deren Angehörigen - geplant. Pro Woche ist mindestens ein freier Tag vorgesehen, der entweder am Wochenende oder nach Absprache auch unter der Woche liegen kann. Der freie Tag der Betreuungskraft kann je nach Art der Betreuung und Versorgung während der Ruhezeit der Betreuungskraft - z.B. durch Angehörige oder den Besuch einer Tagespflege - auf mehrere Tage verteilt werden.

Um die arbeitsfreie Zeiten der Betreuungskraft zu überbrücken, unterstützen wir Sie beim Aufbau eines örtlichen Pflegenetzwerk. Ihr Pflegenetzwerk besteht aus dem ambulanten Pflegedienst, Einrichtungen der Tagespflege, Ärzten und Therapeuten, Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern. Verteilen Sie die Aufgaben auf möglichst viele Schultern! Hier finden Sie weitere Informationen zu Ruhezeiten in der 24h-Betreuung.

Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen zur Ruhezeit von Pflegekräften gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern für den Arbeitgeber geahndet werden. Bei Gefährdung der Gesundheit des Arbeitnehmers sind sogar Freiheits- oder Geldstrafen möglich. Es gibt also klare gesetzliche Rahmenbedingungen für die Arbeit in der 24-Stunden-Betreuung. Seriöse Vermittler, die nach der DIN SPEC 33454 zertifiziert sind, achten routinemäßig auf die Einhaltung dieser Arbeitszeiten und auf faire Arbeitsbedingungen.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitszeit, Bereitschaftszeit, Rufbereitschaft und Ruhezeit?

Arbeitszeit ist die Zeit, in der die Betreuungskraft arbeitet, dem Betreuungsdienstleister zur Verfügung steht und ihre Aufgaben erfüllt, ohne Ruhepausen.

Ruhezeit ist die Freizeit außerhalb der Arbeitszeit.

Bereitschaftszeit bedeutet, dass die Betreuungskraft bereit sein muss, sofort oder zeitnah auf einen Einsatz zu reagieren. Während dieser Zeit ist es schwierig, andere Aktivitäten zu planen, auch wenn sich die Pflegekraft in der zur Verfügung gestellten Wohnung aufhält (siehe hierzu auch unseren Artikel zum Thema räumliche Voraussetzungen für die 24-Stunden Pflege). Bereitschaftszeit gilt als Arbeitszeit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.

Rufbereitschaft ist die Zeit, in der die Betreuungskraft bereit sein muss, für einen eventuellen Einsatz gerufen zu werden. Sie kann sich jedoch an einem von ihr gewählten Ort außerhalb des Haushalts aufhalten, solange sie erreichbar ist, z. B. per Mobiltelefon. Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit, die jedoch durch den Abruf zur Arbeit unterbrochen wird.

Die Unterscheidung zwischen Arbeitszeit, Ruhezeit, Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft ist wichtig, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Erholung in der 24-Stunden Pflege zu gewährleisten. Seriöse Vermittler planen und dokumentieren entsprechende Regelungen, die den individuellen Bedürfnissen der Familien entsprechen.

FAQs - Häufige gestellte Fragen

Müssen Betreuungskräfte am Wochenende arbeiten?

Nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes darf in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen an Sonntagen und Feiertagen gearbeitet werden. Dabei sind jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitszeit und die Ruhezeiten zu beachten.

Arbeitet eine 24-Stunden-Betreuungskraft den ganzen Tag?

Eine sogenannte 24-Stunden-Betreuungskraft arbeitet nicht den ganzen Tag. Auch für nach Deutschland entsendete Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz.

Was sind die gesetzlichen Ruhezeiten in der 24-Stunden Pflege?

Die werktägliche Arbeitszeit darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten, die Betreuungskraft hat Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche und sie hat Anspruch auf eine ununterbrochene Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen.

Was gilt als Arbeitszeit?

Arbeitszeit ist die Zeit, in der eine Betreuungskraft aktiv arbeitet und seine Aufgaben für den Arbeitgeber erfüllt. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die während der Arbeitszeit ausgeübt werden, einschließlich der Pausen.

Was gilt als Ruhezeit?

Ruhezeit ist die Zeit außerhalb der Arbeitszeit, in der die Betreuungskraft frei von beruflichen Verpflichtungen ist und ihre Freizeit gestalten kann.

Was gilt als Bereitschaftszeit?

Bereitschaftszeit ist die Zeit, in der sich die Betreuungskraft in einer Situation befindet, in der sie bereit sein muss, einen eventuellen Einsatz sofort oder zeitnah zu übernehmen.

Was gilt als Rufbereitschaft?

Rufbereitschaft ist die Zeit, in der sich die Betreuungskraft für einen eventuellen Arbeitseinsatz bereithalten muss, sich aber an einem Ort ihrer Wahl aufhalten kann. Während der Rufbereitschaft muss die Betreuungskraft erreichbar und innerhalb einer vorher festgelegten Reaktionszeit einsatzbereit sein.