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Juli 12, 2023

Ruhezeiten in der sog. 24-Stunden Pflege: Gesetzliche Vorgaben und ihre Bedeutung

In der sog. 24-Stunden Pflege ist die Einhaltung von Ruhezeiten sehr wichtig. Denn diese Ruhezeiten dienen nicht nur dem Wohlbefinden der Betreuungskräfte, sondern sichern auch die Qualität der Pflege. Doch welche gesetzlichen Regelungen bestehen eigentlich für Ruhezeiten in der häuslichen Pflege durch Betreuungskräfte aus dem Ausland?

Arbeitet eine 24-Stunden Betreuungskraft den ganzen Tag?

Eine 24-Stunden-Kraft arbeitet nicht rund um die Uhr. Der Begriff "24-Stunden Pflege" hat sich vermutlich umgangssprachlich aus dem Umstand entwickelt, dass Betreuungskräfte für die Dauer des Einsatzes in den Haushalt der betreuungsbedürftigen Personen einziehen. Dort übernehmen sie, in der Regel stellvertretend für Angehörige, die Betreuungs- und Pflegetätigkeiten.

Der zumeist mehrwöchige Aufenthalt in der Wohnung des Pflegebedürftigen bedeutet jedoch nicht, dass die Betreuungskräfte ununterbrochen arbeiten. Auch 24-Stunden-Betreuungskräfte, wie beispielsweise polnische Pflegekräfte, unterliegen wie alle anderen in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer dem deutschen Arbeitsrecht.

In der Regel arbeiten Betreuungskräfte in der so genannten 24-Stunden Pflege zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit verteilt sich auf die Zeiten, in denen der Pflegebedürftige konkrete Hilfe benötigt oder in denen hauswirtschaftliche Tätigkeiten anfallen. Wichtig ist, dass nicht die gesamte Zeit als Arbeitszeit zählt, da auch Ruhe- und Schlafphasen in den Tagesablauf integriert sind.

Wie sind die Ruhezeiten für eine 24-Stunden Betreuungskraft gesetzlich geregelt?

Für 24-Stunden-Betreuungskräfte, die nach Deutschland entsandt werden, gelten die deutschen Ruhezeitvorschriften. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitszeitgesetz darf die wöchentliche Arbeitszeit einer Betreuungskraft 48 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann die tägliche Arbeitszeit vorübergehend auf 10 Stunden verlängert werden, sofern die durchschnittliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Wichtig ist, dass für die zusätzlichen Arbeitsstunden entsprechende Ruhezeiten gewährt werden.

Eine entsandte 24-Stunden-Betreuungskraft muss im Besitz einer Entsendebescheinigung A1 sein, die ihre Arbeitserlaubnis und die Einhaltung der deutschen arbeitsrechtlichen Bestimmungen bestätigt. Mittelbar gehört dazu auch die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten.

Um die Ruhezeiten gesetzeskonform einzuhalten, werden die Arbeitszeiten und Pausen in Absprache zwischen dem Vermittler, dem Arbeitgeber in Osteuropa und dem Auftraggeber (also der pflegebedürftigen Person bzw. deren Angehörigen) geplant. Dazu gehört mindestens ein freier Tag - entweder am Wochenende oder nach Absprache auch unter der Woche. Abhängig von der jeweiligen Ersatzpflege, z.B. durch Angehörige oder den Besuch einer Tagespflege, kann der freie Tag auf mehrere Tage verteilt werden.

Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen zur Ruhezeit stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern für den Arbeitgeber der Pflegekraft geahndet werden. Bei Vorsatz oder Gefährdung der Gesundheit oder Arbeitskraft des Arbeitnehmers können sogar Freiheits- oder Geldstrafen verhängt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeit von Betreuungskräften in der 24-Stunden Pflege:

  • Die werktägliche Arbeitszeit (Montag bis Samstag) darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten.
  • Die Betreuungskraft hat Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche.
  • Die Betreuungskraft hat Anspruch auf eine ununterbrochene Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen.

Wie können Ruhezeiten und Pflegebedarf bei der 24-Stunden Pflege in Einklang gebracht werden?

Nach DIN SPEC 33454 zertifizierte Vermittler informieren Pflegebedürftige und Angehörige bereits in der Erstberatung umfassend über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und vereinbaren genaue Arbeitszeiten.

Die Vereinbarkeit von Ruhezeiten und 24-Stunden-Pflegealltag erfordert eine gute Organisation und Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Durch klare Absprachen können angemessene Erholungszeiten gewährleistet werden, ohne dass die Betreuung des Pflegebedürftigen vernachlässigt wird. Sollte der zeitliche Betreuungs- und Pflegebedarf höher sein, als durch eine Betreuungskraft abgedeckt werden kann, unterstützen seriöse Vermittler beim Aufbau eines Pflegenetzwerkes aus ergänzenden Betreuungsdienstleistern oder empfehlen gegebenenfalls den Einsatz von zwei Betreuungskräften.

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Gelten für selbstständige 24-Stunden Betreuungskräfte andere Ruhezeiten?

Für selbstständige 24-Stunden-Betreuungskräfte gelten besondere Regelungen bezüglich der Ruhezeiten. Sie unterliegen zwar nicht dem Arbeitszeitgesetz für abhängig Beschäftigte, müssen aber die berufsgenossenschaftlichen Regelungen und insbesondere die Vorschriften der Unfallversicherung beachten. Diese Regelungen gelten ausdrücklich auch für selbstständige Unternehmer und legen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Arbeits- und Ruhezeiten. Bei Nichteinhaltung besteht im schlimmsten Fall kein Versicherungsschutz mehr.

Es ist wichtig zu wissen: Selbständige Pflege- und Betreuungskräfte laufen Gefahr, als scheinselbständig eingestuft zu werden. Das heißt, dass die tatsächlichen Umstände der selbständigen Tätigkeit nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Person in Wirklichkeit abhängig beschäftigt ist. Kurz gesagt liegt Scheinselbständigkeit vor, wenn die Betreuungskraft ausschließlich oder überwiegend für einen einzigen Auftraggeber tätig ist, den überwiegenden Teil ihres Umsatzes von diesem Auftraggeber erhält oder der Auftraggeber ein Weisungsrecht ausübt. In diesem Fall greifen wiederum die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Den Pflegebedürftigen bzw. ihren Angehörigen drohen in diesem Fall außerdem die Nachzahlung nicht entrichteter Sozialabgaben, Bußgelder und unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Familien, die selbständige 24-Stunden-Betreuungskräfte beschäftigen, ist zu raten, die geltenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu prüfen und einzuhalten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Warum sind Ruhezeiten für die 24-Stunden Pflege so wichtig?

Ruhezeiten sind für die 24-Stunden Pflege aus verschiedenen Gründen von elementarer Bedeutung. Denn ausreichende Ruhezeiten tragen zur Qualität der Betreuung bei. Die häusliche Pflege erfordert von den Betreuungskräften ständige Aufmerksamkeit und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen. Häufig kommen körperlich belastende Tätigkeiten hinzu, wie das Bewegen von Personen oder das Erledigen von Hausarbeiten. Um dennoch eine liebevolle und qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten, sind angemessene Ruhezeiten unerlässlich. Ruhephasen sind wichtig, um Fehler zu vermeiden, denn Müdigkeit oder Erschöpfung können zu nachlässigem Verhalten führen. Gerade in der sensiblen häuslichen Pflege können solche Fehler schwerwiegende Folgen haben.

Ruhezeiten dienen nicht nur dem Schutz und der Regeneration der Betreuungskräfte, sondern auch dem Wohl der betreuten Personen. Eine kontinuierliche und empathische Betreuung erfordert eine ausgeruhte und engagierte Betreuungskraft. In ihrer Freizeit nutzen viele Betreuungskräfte die Möglichkeit, Kontakte in die Heimat zu pflegen. Ein Internetanschluss zu Hause erleichtert die Kommunikation über verschiedene Messenger-Dienste und ermöglicht Videotelefonate. Spaziergänge oder das lesen eines Buches hilft beim Abschalten und Erholen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ruhezeiten in der 24-Stunden Pflege von entscheidender Bedeutung sind, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Betreuungskräfte zu schützen, Fehler zu vermeiden und eine hohe Betreuungsqualität aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig ermöglichen angemessene Freizeitphasen den Betreuungskräften, sich zu erholen und Kontakte zu pflegen, was ihre Zufriedenheit und Motivation steigern kann.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitszeit, Bereitschaftszeit, Rufbereitschaft und Ruhezeit?

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit, ohne Ruhepausen. Als Arbeitszeit gilt also jede Zeitspanne, während der die Betreuungskraft arbeitet, dem Arbeitgeber (ausländischen Betreuungsdienstleister) zur Verfügung steht und ihre Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt.

Ruhezeit ist Freizeit, also jede Zeit außerhalb der Arbeitszeit.

Bereitschaftszeit ist die Zeit, während der eine Betreuungskraft verpflichtet ist, einem Ruf zum Einsatz sofort oder zeitnah Folge zu leisten. Dadurch wird die Möglichkeit, anderen Tätigkeiten nachzugehen, erheblich eingeschränkt. Dies gilt auch, wenn sich die Pflegekraft in der ihr zur Verfügung gestellten Wohnung aufhält. Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit im Sinne des ArbZG.

Rufbereitschaft ist jede Zeitspanne, während der sich die Betreuungskraft für einen eventuell notwendigen Arbeitseinsatz bereithalten muss, sich aber an einem von ihr selbst gewählten Ort, auch außerhalb des Haushalts, aufhalten kann. Sie muss jedoch erreichbar sein, z. B. per Mobiltelefon, um innerhalb einer mit dem Arbeitgeber, d. h. dem ausländischen Betreuungsdienstleister, im Voraus vereinbarten Reaktionszeit ihre Arbeit aufnehmen zu können. Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, sondern Ruhezeit. Die Ruhezeit wird durch den Abruf des Arbeitnehmers zur Arbeit unterbrochen.

Die Unterscheidung zwischen Arbeitszeit, Ruhezeit, Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft ist wichtig, um sowohl die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten als auch ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Erholung in der 24-Stunden Pflege zu gewährleisten. Auf den jeweiligen Bedarf angepasste Regelungen werden von seriösen Vermittlern mit den Familien geplant und vertraglich festgehalten.

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FAQs - Häufige gestellte Fragen

Arbeitet eine 24-Stunden-Betreuungskraft den ganzen Tag?

Eine sogenannte 24-Stunden-Betreuungskraft arbeitet nicht den ganzen Tag. Auch für nach Deutschland entsendete Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz.

Was sind die gesetzlichen Ruhezeiten in der 24-Stunden Pflege?

Die werktägliche Arbeitszeit darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten, die Betreuungskraft hat Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche und sie hat Anspruch auf eine ununterbrochene Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen.

Wie lassen sich die Ruhezeiten mit dem Alltag der 24-Stunden Pflege vereinbaren?

Durch klare Absprachen durch alle Beteiligten können angemessene Ruhezeiten für die Betreuungskraft gewährleistet werden. Ist eine zusätzliche Betreuung erforderlich, kann der Aufbau eines Pflegenetzwerkes empfohlen werden.

Warum sind Ruhezeiten in der 24-Stunden Pflege wichtig?

Ruhezeiten sind wichtig, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Betreuungskräfte zu schützen, Fehler zu vermeiden und eine hohe Betreuungsqualität aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig ermöglichen angemessene Freizeitphasen den Betreuungskräften, sich zu erholen und Kontakte zu pflegen, was ihre Zufriedenheit und Motivation steigern kann.

Gelten für selbstständige 24-Stunden Betreuungskräfte andere Ruhezeiten?

Für selbstständige 24-Stunden-Betreuungskräfte gelten besondere Regelungen bezüglich der Ruhezeiten. Sie unterliegen zwar nicht unmittelbar dem Arbeitszeitgesetz, müssen aber die berufsgenossenschaftlichen und insbesondere die Unfallversicherungsvorschriften beachten.

Was gilt als Arbeitszeit?

Arbeitszeit ist die Zeit, in der eine Betreuungskraft aktiv arbeitet und seine Aufgaben für den Arbeitgeber erfüllt. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die während der Arbeitszeit ausgeübt werden, einschließlich der Pausen.

Was gilt als Ruhezeit?

Ruhezeit ist die Zeit außerhalb der Arbeitszeit, in der die Betreuungskraft frei von beruflichen Verpflichtungen ist und ihre Freizeit gestalten kann.

Was gilt als Bereitschaftszeit?

Bereitschaftszeit ist die Zeit, in der sich die Betreuungskraft in einer Situation befindet, in der sie bereit sein muss, einen eventuellen Einsatz sofort oder zeitnah zu übernehmen.

Was gilt als Rufbereitschaft?

Rufbereitschaft ist die Zeit, in der sich die Betreuungskraft für einen eventuellen Arbeitseinsatz bereithalten muss, sich aber an einem Ort ihrer Wahl aufhalten kann. Während der Rufbereitschaft muss die Betreuungskraft erreichbar und innerhalb einer vorher festgelegten Reaktionszeit einsatzbereit sein.