0711 - 633 990 77
Bedarfsfragebogen Login
Mai 11, 2026

Mecasa-Geschäftsführer Simon Spangenberg als Referent auf der Reutlinger Pflegekonferenz

Am 22. April lud die Stadt Reutlingen zur 55. Pflegekonferenz in den großen Sitzungssaal des Ratsgebäudes ein. Im Fokus standen aktuelle Themen aus der Pflege – darunter auch die sogenannte häusliche „24-Stunden-Pflege“. Unser Geschäftsführer Simon Spangenberg wurde als Referent eingeladen, um vor dem Fachpublikum einen Vortrag über das Betreuungsmodell der 24-Stunden-Pflege und die Bedeutung des DIN SPEC 33454 Qualitätsstandards für diese Branche zu halten.
Mecasa Geschäftsführer Simon Spangenberg
Mecasa Geschäftsführer Simon Spangenberg

Reutlinger Pflegekonferenz – fachlicher Austausch zum Thema Pflege

Die Reutlinger Pflegekonferenz ist ein wichtiger Treffpunkt für die regionale Pflegelandschaft. Zweimal im Jahr kommen hier Vertreterinnen und Vertreter aus Pflege, Ärzteschaft, Pflegekassen, Geriatrie, Psychiatrie sowie sozialer und kultureller Arbeit zusammen – um gemeinsam zu diskutieren, was die Branche bewegt. Die Veranstaltung steht auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen.

Laut Statistischem Bundesamt wurden 2023 rund 86 % aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt – Tendenz steigend. Die sogenannte „24‑Stunden-Pflege“ ist dabei eine wichtige Versorgungsform, um die häusliche Pflege zu gewährleisten. Gleichzeitig kursieren rund um die 24-Stunden-Pflege viele Missverständnisse und Unsicherheiten. Die Branche ist immer noch weitgehend unreguliert, was es für Familien schwer macht, seriöse Anbieter zu erkennen. Simon Spangenberg nutzte den Vortrag, um Klarheit zu schaffen – mit Erfahrungen aus zehn Jahren in der 24-Stunden-Pflege Branche.

DIN SPEC 33454: Mecasa setzt Standards

Mecasa wurde 2017 mit dem Ziel gegründet, pflegebedürftigen Menschen eine zuverlässige, sichere und faire häusliche Betreuung zu bieten. Um eine hohe Versorgungsqualität, faire Arbeitsbedingungen und Orientierung für Verbraucher im Bereich der 24-Stunden-Pflege durch osteuropäische Betreuungskräfte sicherzustellen, hat Mecasa die DIN SPEC 33454 initiiert – den einzigen DIN-Standard für die häusliche Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Der Standard wurde nach dem PAS-Verfahren von einem Expertengremium über einen Zeitraum von 18 Monaten sorgfältig entwickelt und im Februar 2021 veröffentlicht. Neben Mecasa als Initiator waren auch die Stiftung Warentest, Juristen, Pflegewissenschaftler und Verbrauchervertreter an der Entwicklung beteiligt.

Mit der DIN SPEC 33454 wurden Anforderungen und Mechanismen festgelegt, die allen Marktteilnehmern Orientierung bieten. Dies schafft Transparenz, Verlässlichkeit und Fairness für Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuungskräfte gleichermaßen.

Katrin Andruschow von der Stiftung Warentest, Natalie Tang vom DIN-Verbraucherrat, Corinna Schroth vom BIVA Pflegeschutzbund und Brigitte Bührlen von der WIR! Stiftung pflegender Angehöriger betonten im Jahr 2021:
„Aus Verbrauchersicht legt die DIN SPEC 33454 zum ersten Mal Rahmenbedingungen fest, die betreuungsbedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und den Betreuungskräften Orientierung bieten. Der Standard setzt einen wichtigen Impuls für rechtliche und soziale Ausgewogenheit in der häuslichen Betreuung.“
1

Daran hat sich bis heute nichts geändert – im Gegenteil. Auch Bernd Opitz, Leiter der Abteilung für Ältere der Stadt Reutlingen, und der Reutlinger Bürgermeister Robert Hahn teilen diese Einschätzung. Beide sehen in der DIN SPEC 33454 einen Standard, der stärker in den öffentlichen Fokus rücken sollte – und haben Mecasa als Initiator deshalb persönlich eingeladen, auf der Reutlinger Pflegekonferenz zu referieren. Eine Einladung, die wir sehr gerne angenommen haben.

Was 24-Stunden-Betreuung meint – und was nicht

Gleich zu Beginn seines Vortrags räumte Simon Spangenberg mit einem immer noch verbreiteten Missverständnis auf: „24-Stunden-Pflege" bedeutet nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. Die maximale Arbeitszeit einer Betreuungskraft beträgt gesetzlich 40 Stunden pro Woche. Zudem sind ausreichende Ruhe- und Pausenzeiten einzuhalten, damit sich die Betreuungskraft erholen kann. Diese sind für die Regeneration unbedingt erforderlich und auch gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn viele der Betreuungskräfte für die häusliche 24-Stunden-Pflege aus Osteuropa stammen, gelten hier die deutschen Arbeitsgesetze.

Des Weiteren erläuterte Simon Spangenberg, welche Tätigkeiten eine 24-Stunden-Betreuungskraft übernehmen kann und welche nicht. Zum Leistungsspektrum der 24-Stunden-Betreuung gehören unter anderem:

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung, z.B. Einkaufen, Putzen, Aufräumen, Staubwischen etc.
  • Grund- und Körperpflege (z.B. Hilfe beim Waschen, beim Haare kämmen, bei der Mundhygiene oder dem Toilettengang)
  • aktivierende Pflege und Erhalt der Mobilität (z.B. gemeinsame Aktivitäten, Spaziergänge, Bewegung fördern)
  • Alltagsbegleitung und soziale Interaktion (z.B. Begleitung zu Terminen, Erhalt sozialer Kontakte, Gesellschaft leisten)
  • Demenzbetreuung (Erhalt gewohnter Routinen, Förderung der körperlichen und kognitiven Fähigkeiten)
  • Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger

Die Bezeichnungen „24-Stunden-Pflege“, „osteuropäische Pflegekraft“ oder „polnische Pflegekraft“ haben sich umgangssprachlich und im werblichen Kontext etabliert – auch weil Betreuungskräfte häufig Aufgaben aus der Grundpflege übernehmen. Die meisten sind jedoch keine examinierten Pflegefachkräfte, sondern qualifizierte Laien-Hilfskräfte. Medizinische Behandlungspflege – wie das Verabreichen von Medikamenten – gehört daher nicht zu ihrem Aufgabenbereich. Wer diese Leistungen benötigt, kann ergänzend einen ambulanten Pflegedienst einbinden.

Wir bei Mecasa wissen: Häusliche Pflege funktioniert am besten mit einem lokalen Pflegenetzwerk verschiedener Angebote – das entlastet pflegende Angehörige und sichert eine umfassende Versorgung.

Faire Bedingungen als Grundlage – für beide Seiten

Ein weiteres zentrales Thema des Vortrags: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Betreuungskraft überhaupt bei der pflegebedürftigen Person einziehen kann?

Damit 24-Stunden-Betreuung gut funktionieren kann, bedarf es klarer Rahmenbedingungen im häuslichen Umfeld: ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft, uneingeschränkter Zugang zu Küche und Bad sowie ein WLAN‑Anschluss, damit der Kontakt zur Familie in der Heimat möglich bleibt. Das sind keine Extras, sondern Mindeststandards – für eine stabile, würdevolle Wohn- und Arbeitssituation. Man sollte nie vergessen, dass die Betreuungskräfte oftmals ihre eigene Familie zurücklassen, um in Deutschland pflegebedürftige Senioren zu betreuen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass sich auch die Betreuungskraft wohlfühlt.

All diese Kriterien sind im DIN SPEC 33454 Standard verbindlich definiert.

Faire Bezahlung für die Betreuungskräfte

Zur Fairness gehört auch eine angemessene Vergütung. Simon Spangenberg sprach das Thema offen an: Der deutsche Mindestlohn gilt für alle Betreuungskräfte, die in Deutschland arbeiten – unabhängig von ihrer Herkunft – und muss eingehalten werden. In der Praxis liegt die Vergütung meist darüber. Je nach Beschäftigungsmodell beginnen die monatlichen Kosten bei rund 2.700 Euro. Auch die Kosten sind damit ein Indiz dafür, ob ein Anbieter seriös und fair arbeitet. Eine Faustregel ist: Liegt das Angebot einer Agentur oder eines ausländischen Arbeitgebers für eine Betreuungskraft deutlich unter 2.200 Euro, wird der Mindestlohn in der Regel nicht eingehalten. Im Entsendemodell von Mecasa erhalten die Betreuungskräfte mindestens 2.900 Euro monatlich. Beim Arbeitgebermodell, bei dem die Familie selbst zum Arbeitgeber wird, fallen meist höhere Kosten an.

Nähere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet unser Ratgeber 24-Stunden-Pflege zu Hause: Kostenübernahme.

Ein gelungener Vortrag und ein klares Signal für die Branche

Der Vortrag stieß auf großes Interesse und wurde vom Publikum sehr positiv aufgenommen. Auch die Presse berichtete: Der Reutlinger General-Anzeiger schrieb über die Konferenz und den Vortrag unseres Geschäftsführers Simon Spangenberg: Zum Artikel

Für uns ist das eine schöne Bestätigung. Transparenz, faire Bedingungen und klare Qualitätsstandards in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung sind nicht nur unser Anspruch, sondern auch das, was Familien und Fachleute von einem seriösen Anbieter zu Recht erwarten und auch erhalten sollten.

Übrigens: Wir haben eine Checkliste erstellt, mit der Sie die Qualitätsmerkmale Punkt für Punkt überprüfen und so einen seriösen Anbieter in der 24‑Stunden-Pflege erkennen können: Checkliste „seriöse Vermittler erkennen“.