# Aktueller Stand der Diskussion über die Pflegegeld Erhöhung
Nicht nur pflegende Angehörige fordern eine Erhöhung des Pflegegelds,
sondern auch Experten aus der Pflegebranche sehen die Erhöhung als
längst überfällig an. Der DAK-Vorstandschef Andreas Storm betont, dass
pflegende Angehörige das Rückgrat der Pflege in Deutschland seien und
daher entlastet werden müssten. Er fordert eine Erhöhung des Pflegegelds um mindestens 10 Prozent
im Jahr 2023 und die Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgelegten
Entlastungsbudgets. Zudem müsse die Finanzierung der Pflegeversicherung
zukunftsfest weiterentwickelt werden, so Storm.
Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, beobachtet eine Zuspitzung der Situation: „Pflegebedürftige
warten seit 2017 vergeblich darauf, dass das Pflegegeld angepasst wird.
Sie sind schon lange in einer prekären Lage, und die hohe Inflation
verschärft diese Situation immer weiter. Doch Energie sparen können sie
kaum: Sie sind oft den ganzen Tag zuhause, und pflegebedürftige und
kranke Menschen brauchen Wärme.“ So könne es nicht weitergehen. Die Bundesregierung hat sich allerdings nisher nicht zu zu einer Erhöhung des Pflegegelds geäußert.
# Voraussetzungen für eine Pflegegeld Erhöhung
Allgemein gilt, dass die Pflegeleistungen die
Bruttolohnentwicklungen, die zur gleichen Zeit stattfinden, nicht
überschreiten dürfen. Die vorherige Bundesregierung unter Merkel hat 2021
eine Erhöhung des Pflegegeldes bis zum Jahr 2025 ausgeschlossen. Ob die aktuelle
Bundesregierung dies ändern wird, ist noch unklar. Es gibt jedoch gute
Gründe, die für eine Erhöhung sprechen. Zunächst aber müssen
notwendige Verhandlungen abgeschlossen werden.
Um eine Erhöhung des Pflegegeldes durchzuführen, ist anschließend außerdem die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
# Rechtliche Rahmenbedingungen der Pflegegeld Erhöhung
Laut Sozialgesetzbuch § 30 SGB XI
muss die Bundesregierung alle drei Jahre über eine Erhöhung der
Leistungen der Pflegeversicherung entscheiden. Die letzte Erhöhung fand
2017 statt, wodurch 2023 eine erneute Prüfung
stattfinden muss. Jens Spahn verzichtete als ehemaliger
Gesundheitsminister im Jahr 2020 auf eine Erhöhung des Pflegegeldes und
legte den Fokus auf die Stärkung der stationären Pflege. Dadurch ist
eine Erhöhung dieses Jahr durchaus möglich. Wird eine Erhöhung 2023
beschlossen, profitieren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen davon ab dem 01. Januar 2024.
# Wie hoch ist das Pflegegeld 2022?
Pflegegrad 1 |
0 € pro Monat |
Pflegegrad 2 |
316 € pro Monat
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Pflegegrad 3
|
545 € pro Monat
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Pflegegrad 4
|
728 € pro Monat
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Pflegegrad 5
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901 € pro Monat
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gesetzl. Grundlage
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SGB XI § 37
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Betroffene mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld. Sie haben jedoch Anspruch auf 125 EUR Entlastungsbetrag monatlich, mit dem Pflegedienstleistungen bezahlt werden können.
# Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Das Pflegegeld kann eingesetzt werden für Leistungen, die nicht
direkt mit der Kasse abgerechnet werden. Darunter fallen die Pflege und
Unterstützung durch Verwandte und Nachbarn, stundenweise Seniorenbetreuung und Betreuungskräfte aus Osteuropa im Rahmen der 24-Stunden Pflege.
Wenn das Pflegegeld erhöht wird, ist daneben auch eine Erhöhung der Pflegesachleistungen
wahrscheinlich. Unter Pflegesachleistungen versteht man finanzielle
Mittel, die für die Pflege durch einen Pflegedienstleister mit
Kassenzulassung verwendet werden können. Ambulante Pflegedienste oder
Seniorenheime sind Beispiele für solche Dienstleister.
Neben Pflegesachleistungen und Pflegegeld stehen Ihnen eine Vielzahl
weiterer Pflegeleistungen als finanzielle Unterstützung zur Verfügung: Alle Leistungen und finanziellen Förderungen der Pflegekassen.