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Juli 07, 2021

Zusätzliche Rente für pflegende Angehörige

Die Pflege von Angehörigen bedeutet für Pflegende oft, dass sie Arbeitszeit reduzieren und weniger Einkommen verdienen. Trotz dieser finanziellen Einbußen sind Ehepartner, Geschwister oder Kinder für ihre Angehörigen da. Dieser Einsatz wird von der Rentenversicherung belohnt.

Wann Angehörige Rente für nicht erwerbsmäßige Pflege erhalten

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums pflegen etwa 4,7 Millionen Deutsche pflegebedürftige Angehörige oder Nahestehende. Dieses unentgeltliche Engagement wird vom Gesetzgeber honoriert: Die Rentenkasse wertet die Pflege für die Rente der Pflegenden wie Erwerbsarbeit. Bei dieser sogenannten nicht erwerbsmäßige Pflege zahlt die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen die Beiträge zur Rentenversicherung des Pflegenden.

Folgende Vorraussetzungen müssen für den erhalt von Rentenleistungen erfüllt sein:

  • Sie pflegen einen ooder mehrere Menschen mit jeweils Pflegegrad 2 oder höher
  • Sie erbringen mehr als 10 Stunden Pflege an mindestens 2 Tagen pro Woche.
  • Wird die Pflege von verschiedenen Personen geteilt so muss jeder Pflegende einen Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden leisten.
  • Sie arbeiten nebenher nicht mehr als 30 Stunden pro Woche
  • Die Pflege wird in häuslicher Umgebung erbracht

Die Höhe der Zahlung orientiert sich daran ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination dieser beiden Leistungen bezogen werden. Weiter unterscheidet der Gesetzgeber noch zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland.

Tabelle: Wieviel Rente erhalten pflegende Angehörige?


Pflegetätigkeit für ein Jahr Zusätzliche Rente pro Monat Westdeutschland Zusätzliche Rente pro Monat Ostdeutschland
Pflegegrad 1
Bei Bezug von Pflegegeld 0 € 0 €
Bei Bezug von Kombinationsleistungen 0 € 0 €
Bei Bezug von Pflegesachleistungen 0 € 0 €
Pflegegrad 2
Bei Bezug von Pflegegeld 8,31 € 7,95 €
Bei Bezug von Kombinationsleistungen 7,06 € 6,76 €
Bei Bezug von Pflegesachleistungen 5,82 € 5,57 €
Pflegegrad 3
Bei Bezug von Pflegegeld 13,23 € 12,67 €
Bei Bezug von Kombinationsleistungen 11,25 € 10,77 €
Bei Bezug von Pflegesachleistungen 9,26 € 8,87 €
Pflegegrad 4
Bei Bezug von Pflegegeld 21,54 € 20,62 €
Bei Bezug von Kombinationsleistungen 18,31 € 17,52 €
Bei Bezug von Pflegesachleistungen 15,08 € 14,43 €
Pflegegrad 5
Bei Bezug von Pflegegeld 30,78 € 29,45 €
Bei Bezug von Kombinationsleistungen 26,16 € 25,03 €
Bei Bezug von Pflegesachleistungen 21,54 € 20,62 €

Ein Rechenbeispiel

Eine Tochter in Ostdeutschland versorgt ihre 80-jährige Mutter mit Pflegegrad 4. Die Mutter erhält Pflegegeld der Pflegekasse. Die Tochter versorgt die Mutter ohne zusätzliche Unterstützung eines ambulanten Dienstes.

Die Pflegekasse überweist der Rentenkasse der Tochter jährlich 4.484€ für ihre Pflegetätigkeit. Der Rentenanspruch der Tochter erhöht um 20,62 € jeden Monat.

Wichtig: Erst einen Pflegegrad beantragen

Wollen Sie Rente für die Pflege eines Angehörigen beziehen, so muss die zu pflegende Person mindestens den Pflegegrad 2 haben. Der Pflegegrad ist die Vorraussetzung dafür, dass die Pflegekasse finanzielle Unterstützung leistet. Dies umfasst Mittel für die unmittelbare Pflege als auch Zahlungen an die Rentenkasse der pflegenden Angehörigen. Wie Sie einen Pflegegrad richtig beantragen erfahren Sie hier: Pflegegrad beantragen.

Weiteren finanziellen Vorteile für pflegende Angehörige

Neben zusätzlicher Rente profitieren pflegende Angehörige von weiteren finanzielle Unterstützungsleistungen wie bspw. steuerliche Entlastungen. Verfügt die zu betreuende Person über einen Pflegegrad so können Angehörige die Kosten der Pflege abzüglich eines Eigenanteils steuerlich absetzen. Der Eigenanteil entfällt allerding, wenn ein Pflegepauschalbetrag beantragt wird. Im Jahr 2018 betrug dieser 934€ und wenn Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad vier oder fünf pflegen. Den Pflegepauschalbetrag können Sie auch mehrfach erhalten - beispielsweise, wenn Sie beide Elternteile pflegen.

Lesen sie unseren Artikel „Alle Leistungen der Pflegekasse“, um zu erfahren welche weiteren Förderungen Ihnen zustehen.

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