# Definition: Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Sachmittel, die eine einfachere häusliche Pflege ermöglichen. Darunter fallen technische Pflegemittel wie bspw. Pflegebetten, Urinbeutel, Duschwagen oder ein Notrufsystem wie auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Die Pflegehilfsmittel sind in verschiedene Produktgruppen unterteilt. Eine Liste aller Pflegehilfsmittel können Sie auf der Webseite des Krankenkassen-Spitzenverbandes einsehen.
Pflegehilfsmittel (PG: Produktgruppe) |
Beispiel |
PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege |
Krankenbett, Treppenlift |
PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene |
Bettpfannen, Urinflaschen, Haltegriffe für das Bad
|
PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität
|
Rollator, Hausnotruf
|
PG 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
|
Lagerungsrollen
|
PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (einmalige Nutzung)
|
Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz
|
# Was sind technische Pflegehilfsmittel?
Technische Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zuhause, ermöglichen
mehr Selbstständigkeit und lindern Beschwerden. Sie werden bei der
Pflegekasse beantragt und meistens nur leihweise zur Verfügung gestellt.
Zu den technischen Hilfsmittel zählen:
- Pflegebetten
- Zubehör für Pflegebetten
- Pflegebett Tische
- Pflegeliegestühle
- Pflegezurichtungen
- Hausnotrufsystem
- Waschsysteme
- Haltegriffe
- Duschwagen
- Urinflasche, Urinschiffchen
- Bettpfanne
- Lagerungsrollen
- Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung
- Rollstühle mit Sitzkantelung (verstellbarer Sitz)
- Lagekorrekturhilfen für Bettlaken
- Pflegehilfsmittel zur örtlichen und zeitlichen Orientierung (z.B GPS Tracker, spezifische Uhren)
- Pflegehilfsmittel zur Erkennung von Risiken und Gefahren (z.B. Abschaltautomatik)
# Voraussetzungen für technische Pflegehilfsmittel
Um die technischen Hilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen zu können muss:
- der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad haben,
- der Pflegebedürftige zuhause, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für Betreutes Wohnen leben.
# Kostenübernahme der technischen Pflegehilfsmittel
Sind die Voraussetzungen für den Erhalt von technischen
Pflegehilfsmitteln erfüllt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Dabei
wird eine Zuzahlung fällig, die zehn Prozent aber höchstens 25 Euro pro
technischem Pflegehilfsmittel beträgt. Der Pflegebedürftige muss eine
Leihgabe akzeptieren und kann diese nur mit triftigem Grund ablehnen.
Sollte die Leihgabe nicht angenommen werden, müssen Sie die technischen
Pflegehilfsmittel selbständig bezahlen. Bei der Leihgabe entfällt die
Zuzahlung. Der Pflegebedürftige kann sich aber auch für ein technisches
Pflegehilfsmittel entscheiden, das besser ausgestattet ist als der
Vorschlag der Pflegekasse. Dann müssen die Mehrkosten übernommen werden.
# Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen im Alltag unterstützen und sind
für eine einmalige Benutzung gedacht. Die Produkte dienen dazu,
Infektionen vorzubeugen und Hygienebedingungen zu verbessern. Die
Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten in der Höhe von bis zu 40
Euro. Mehrkosten müssen selbst getragen werden. Zu den
Pflegehilfsmitteln im Verbrauch gehören:
- Mundschutz
- Flächendesinfektion
- Händedesinfektion
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Einmalhandschuhe
Inkontinenzartikel wie Einlagen und Windeln für Erwachsene zählen nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Sie können die Produkte direkt bei der Pflegekasse beantragen oder
einfach durch einen Vermittler wie die MecurioBox. Dadurch müssen Sie
die Box nur einmal kostenlos in Auftrag geben und wir übernehmen die
Beantragung bei der Pflegekasse und senden Sie Ihnen monatlich zu. In
unserer Pflegehilfsmittelbox sind die oben genannten Produkte enthalten.
Aber warum sind diese Produkte sinnvoll?
# Mundschutz
Spätestens nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie ist ein Mundschutz nicht
mehr aus dem alltäglichen Leben wegzudenken. Wer einen Mundschutz
benutzt, schützt sich vor einer Ansteckung oder kann andere vor
Krankheit bewahren, wenn er oder sie selbst schon erkrankt ist. Die
Masken filtern kleinste Aerosole und Partikel aus der Luft. Sowohl die
Pflegekraft kann vor Infektionen geschützt werden, ebenso wie die zu
pflegende Person, die auf Grund von Vorerkrankungen meist schon ein
schwaches Immunsystem hat. In der Pflegehilfsmittelbox von Mecurio sind
FFP2-Masken enthalten, die bis zu 99% der Aerosole aus der Luft filtern.
# Flächendesinfektion
Krankheitserreger können monatelang auf Flächen überleben und übertragen
sich somit auf Menschen. Daher ist die Flächendesinfektion essentiell,
um die Übertragung von Krankheiten zu verhindern. Hierbei muss zwischen
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen unterschieden werden.
Flächendesinfektionsmittel besteht aus mehr Alkohol, der für die Hände
schädlich ist. Vor allem bei Inkontinenz oder Magen- Darmerkrankungen
eignet sich die Flächendesinfektion, um das Zuhause hygienisch zu halten und Keime langfristig zu entfernen.
# Händedesinfektionsmittel
Alleine auf unseren Händen befinden sich circa zehn Millionen potentiell
krankheitsverursachende Mikroorganismen. Daher gilt die Handhygiene als
einer der wichtigsten Aspekte im Umgang mit zu pflegenden Personen und
der Vermeidung von Krankheitsübertragung. Dafür sollten Sie auf trockene
Hände ca. drei Milliliter Flüssigkeit (drei Mal drücken auf den
Handspender) für 30 Sekunden einreiben. Dabei ist es entscheidend das
Desinfektionsmittel in den Fingerzwischenräumen, an den Fingerkuppen,
auf den Handinnenflächen und auf den Handgelenken einzureiben. Die Hände
direkt nach dem Waschen zu desinfizieren ist unwirksam, da das in der
obersten Hautschicht eingelagerte Wasser das Desinfektionsmittel
verdünnt. Daher lieber einfach nur ordentlich desinfizieren, da das
Desinfektionsmittel zudem rückfettend wirkt.
# Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen sind eine nützliche Unterstützung in der häuslichen
Pflege, die verhindert, dass das Bett ständig neu bezogen werden muss
oder die Matratze im Laufe der Zeit kaputt geht. Hierbei wird zwischen
einmal verwendbaren und wiederverwendbaren Unterlagen unterschieden.
Wiederverwendbare Unterlagen können bis zu 300 Mal gewaschen und wieder
benutzt werden und sind dadurch natürlich viel nachhaltiger. Außerdem
sind sie rutschfester und einfacher im Umgang. Einmal verwendbare
Unterlagen sind vor allem bei Personen mit Wundliegen (Dekubitus)
sinnvoll. Diese liegen auf sogenannten Wechseldruckmatratzen, auf denen
die wiederverwendbaren Unterlagen die Wirkung mindern. Daher sind einmal
verwendbare Unterlagen hier zu empfehlen.
# Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe sind Teil jedes Hygieneplans und stehen im Bereich des
Gesundheitswesens und der Pflege an der Tagesordnung. Im Rahmen der
häuslichen Pflege lassen sie sich sowohl von Betreuungskräften, als auch
von Angehörigen zur Unterstützung in alltäglichen Dingen nutzen. Sie
schützen die pflegende Person und die zu pflegende Person vor
Infektionen. Es gibt die Handschuhe aus Latex, Vinyl und Nitril, um
möglichen Unverträglichkeiten vorzubeugen. Latex hat den Vorteil, dass
es sehr dehnbar und strapazierbar ist. Vinyl kommt vor allem in Einsatz
bei einer Latexunverträglichkeit und ist widerstandsfähig. Nitril ist
die kostengünstigste Alternative, daher aber nicht so reißfest und
dehnbar wie die anderen zwei Materialien.
# Schutzschürzen
Die Schutzschürzen vereinfachen der pflegenden Person den Alltag, indem
sie vor Verunreinigungen schützen. Besonders bei der Grundpflege ist
dies hilfreich. Um die Grundpflege fachgerecht durchzuführen, ist
Körperkontakt wichtig. Dies wird durch die Schutzschürzen erleichtert
und führt zu einem hygienischen Umgang. Der Einsatz ist in vielen
Bereichen sinnvoll: Sowohl bei Tätigkeiten in der Küche, der Reinigung
des Haushalts, als auch beim Baden des Pflegebedürftigen. Unsere
Schutzschürzen sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend.
# Voraussetzungen für gratis Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- der Pflegebedürftige hat mindestens über Pflegegrad 1
- der Pflegebedürftige wohnt zuhause, bei der Familie, in
einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen
- der Pflegebedürftige wird zumindest teilweise von Angehörigen oder Bekannten gepflegt
# Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel können Sie auf zwei verschiedene Weisen beantragen:
1. Antrag selber stellen - in Vorleistung gehen und Rechnungen einreichen
Wenn Sie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst organisieren
möchten, müssen Sie zuerst den Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Der Antrag beinhaltet eine kurze Begründung, warum die
Pflegehilfsmittel benötigt werden. In manchen Fällen prüft die
Pflegekasse die Notwendigkeit durch den Medizinischen Dienst oder eine
Pflegefachkraft. Sie kaufen die Pflegehilfsmittel in Ihrer Apotheke oder
im Sanitätshaus. Dafür gehen Sie in Vorleistung, reichen die Rechnungen
bei Ihrer Pflegekasse ein und bekommen
den Betrag nachträglich erstattet. Bewahren
Sie die Belege gut auf, sodass der Einkauf nachvollzogen werden kann.
2. Die bequeme Alternative: Monatlich Pflegehilfsmittel-Box per Post
Die lästige Auseinandersetzen mit der Pflegekasse spart man sich mit
einem Anbieter von Pflege-Boxen. Anbieter wie unser Partner Mecurio
stellen für Sie den Antrag bei der Pflegekasse und senden die
gewünschten Pflegehilfsmittel jeden Monat bequem mit der Post zu Ihnen
nach Hause. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
# Was kann ich machen, wenn der Antrag auf Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse abgelehnt wird?
Die Pflegekasse hat drei Wochen Zeit, um über Ihren Antrag auf
Pflegehilfsmittel zu entscheiden. Wenn der Medizinische Dienst oder eine
Pflegefachkraft hinzugezogen wird. gibt es eine Fristverlängerung um
zwei Wochen. Kann die Frist nicht eingehalten werden, muss dies
schriftlich oder elektronisch mitgeteilt werden. Erfolgt vor Ablauf der
Frist keine Mitteilung mit einer Begründung, gilt der Antrag als
genehmigt. Bei Ablehnung des Antrags können Sie gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht einlegen.
# Kann man sich die Pflegehilfsmittel auszahlen lassen?
Der Betrag für die Pflegehilfsmittel ist keine Pauschale,
sondern die Pflegekasse übernimmt nur die Kosten der tatsächlich
gekauften Produkte. Wenn Sie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel
für zehn Euro kaufen, können Sie sich die restlichen 30 Euro nicht
auszahlen lassen und für einen anderen Zweck nutzen. Deshalb müssen Sie,
wenn Sie die Pflegehilfsmittel selbst organisieren, immer in Vorkasse
gehen und eine Erstattung erfolgt nur nach Vorlage der Quittungen.