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Antrag auf Stromkostenerstattung für elektrische Pflegehilfsmittel

Die Krankenkasse erstattet die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel wie z.B. Beatmungsgeräte, Elektrorollstühle und Elektromobile. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Kostenerstattung.

  • In nur 5 Minuten zum ausgefüllten Antrag.

  • Gültig für alle Krankenkassen.

  • Einfacher und schneller Pflegeleistungen erhalten.


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