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Aug. 25, 2021

Ambulanter Pflegedienst

Ambulante Pflegedienste unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Versorgung in den eigenen vier Wänden. Sie übernehmen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten und kommen mit dem Dienstauto zu den Senioren nach Hause

Einmal wöchentlich oder fünfmal am Tag: Die Leistungen des Pflegedienstes werden individuell vereinbart und gebucht. Zur Beginn der Zusammenarbeit findet ein Erstgespräch im Zuhause Ihres Angehörigen statt. Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Pflegedienstes verschaffen sich dort einen Überblick über die häusliche Situation, beraten zum Pflegebedarf und erstellen eine Pflegeplanung. Viele Dienstleister bieten ein Hausnotrufsystem und eine 24h-Notrufbereitschaft an.

Ab einem gewissen Grad der Pflegebedürftigkeit ist es sinnvoll, den ambulanten Pflegedienst in die Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, Lagerung, Zubereitung von Mahlzeiten) einzubeziehen. Examinierte Pflegefachkräfte sind zur Dekubitus-Prophylaxe, Ernährung bei chronischen Krankheiten oder der Vorbeugung von Lungenentzündungen besonders geschult.

Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege (z.B. Injektionen oder die Blutzuckermessung) dürfen nur von examinierten Pflegefachkräften ausgeführt werden. In der Regel ist die Fachkraftquote bei ambulanten Pflegediensten daher relativ hoch. Es lohnt sich dennoch, genau vor Ort nachzufragen!

Rechtliche Voraussetzungen für einen ambulanten Pflegedienst:

Für die Gründung und den Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes gibt es bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehören:

  • Der Pflegedienst muss Pflegeleistungen bei Tag und Nacht einschließlich Sonn- und Feiertagen erbringen (ständige Erreichbarkeit).
  • Nur ausgebildete Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation und Berufserfahrung dürfen einen ambulanten Pflegedienst leiten. Darüber hinaus ist eine stellvertretende Pflegedienstleistung verpflichtend.
  • Der Pflegedienst muss eine ausreichende Zahl an Vollzeitkräften in der Belegschaft vorweisen.
  • Ein Hygieneplan und ein System zum Qualitätsmanagement müssen vorgehalten werden.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Vorschriften gibt es hier: https://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/thr/pflege/ambulant/thr_pflege_ambulant_pv_anforderungen.pdf

Aufgaben des ambulanten Pflegedienstes:

  • Leistungen der Behandlungspflege und Grundpflege, hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Betreuung von Senioren
  • Erstellung einer Pflegeplanung aufgrund der Einschätzung beim Erstbesuch in der Wohnung des Pflegebedürftigen
  • Führen einer Pflegedokumentation (dient auch als Nachweis der erbrachten Leistungen)
  • Sicherstellung der fachlichen Qualität von Leitung und Mitarbeitern durch Fort- und Weiterbildungen
  • Zusammenarbeit mit Einrichtungen (ambulant, stationär oder teilstationär) und dem behandelnden Arzt
  • Beratung und Unterstützung der Angehörigen (regelmäßiger Austausch, Pflegetechniken, Umgang mit dem Pflegebedürftigen).

Leistungen der medizinischen Behandlungspflege:

Alle Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden vom Haus- oder Facharzt verordnet. Sie müssen von einer examinierten Pflegefachkraft durchgeführt werden.

Dazu zählen:

  • Messung von Blutdruck oder Blutzucker
  • Medikamentengabe
  • Injektionen bei Diabetes oder Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Portversorgung
  • Absaugen der oberen Atemwege durch Nase und Mund
  • Inhalationen
  • Stomaversorgung
  • Versorgung von suprapubischen Blasenkathetern oder Ernährungssonden
  • Wechsel von Kathetern
  • Durchführung von Einläufen

Woran erkenne ich einen guten ambulanten Pflegedienst?

Informieren Sie sich im Vorfeld über die Leitlinien und Standards des Anbieters. Ein guter Pflegedienst respektiert das Lebensumfeld und die Einstellung des Pflegebedürftigen sowie seine Biographie. Menschlichkeit im Umgang mit den älteren Menschen und die Wahrung ihres Rechts auf Selbstbestimmung sind das oberste Gebot!

Weitere Qualitätsmerkmale eines guten Pflegedienstes:

  • Vereinbarte Leistungen werden verbindlich umgesetzt, detailliert dokumentiert und transparent abgerechnet.
  • Alle Mitarbeiter sind fachlich auf dem neuesten Stand. Es gibt regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für das Personal.
  • Betriebsinterne Verfahrensregeln werden schriftlich festgehalten.
  • Sie haben feste Ansprechpartner (hohe Fluktuation ist ein schlechtes Zeichen)
  • Die Mitarbeiter in der Verwaltung/im Büro sind telefonisch gut zu erreichen und reagieren flexibel auf Veränderungen in der Pflegeplanung oder Ihre Wünsche.

Wie viel kostet Sie ein ambulanter Pflegedienst?

Um die Kosten für den ambulanten Pflegedienst zu decken, stehen Ihrem Angehörigen so genannte Pflegesachleistungen zu. Ihre Höhe ist abhängig vom Pflegegrad des Seniors, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen ambulantem Pflegedienst und der Pflegekasse. Rechtliche Grundlage dieser Pflegesachleistungen ist das Sozialgesetzbuch XI.

Darüber hinaus können Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel) in Anspruch genommen werden. Kostenträger ist in diesem Fall die Krankenkasse, die Verordnung erfolgt über den behandelnden Arzt. Rechtliche Grundlage der medizinischen Behandlungspflege ist das SGB V.

Wichtig: Die Kosten für die Behandlungspflege werden weder von den Pflegesachleistungen noch vom Pflegegeld abgezogen.

Was bedeutet Kombinationspflege?

Als Kombinationspflege wird die Verknüpfung der Laienpflege (Angehörige, sog. 24 Stunden Pflege, Nachbarschaftshelfer) mit den Leistungen eines externen zertifizierten Dienstleisters (ambulanter Pflegedienst) bezeichnet.

In diesen Fällen kümmert sich z.B. ein Angehöriger oder eine osteuropäische Betreuungskraft um den Haushalt des Pflegebedürftigen und der Pflegedienst übernimmt die medizinische Versorgung. Pflegegeld (Angehörige) und Pflegesachleistungen (Dienstleister) werden dann ebenfalls miteinander kombiniert.

Wichtig dabei: Wer weniger Pflegesachleistung in Anspruch nimmt als es der Pflegegrad vorsieht, bekommt den Restbetrag prozentual als Pflegegeld ausbezahlt.

Die Kombinationspflege ist ab Pflegegrad 2 möglich und kann formlos bei der Pflegekasse beantragt werden. Lassen Sie sich dazu direkt bei der Pflegekasse beraten!

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